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Versicherungsschutz Warum Sie Ihren Hautkrebs der Unfallversicherung melden sollten

Wer an beruflich bedingtem Hautkrebs leidet, erhält bessere Leistungen als «normal» Erkrankte. Weil die Unfallversicherung für die Behandlung aufkommt, entfallen etwa Franchise und Selbstbehalt.

Die UV-Strahlung ist in den letzten Jahrzehnten aggressiver geworden. Entsprechend nimmt auch die Zahl der Hautkrebserkrankungen zu. Denn UV-Strahlung gilt als Hauptursache für Hautkrebs.

Wer als Gärtner, Dachdecker oder Gleisbauer arbeitet, ist besonders gefährdet, da diese Berufsgruppen der Sonne stark ausgesetzt sind.

Besonders exponierte Berufe

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  • Gärtnerinnen und Gärtner
  • Fassadenbauerinnen und Fassadenbauer
  • Gebäudehüllenspezialistinnen und -spezialisten
  • Maurerinnen und Maurer
  • Gerüstbauerinnen und Gerüstbauer
  • Strassenbauerinnen und Strassenbauer
  • Forstwartinnen und Forstwarte
  • Mitarbeitende im Strassenunterhalt
  • Landwirtinnen und Landwirte

Für die Anerkennung als Berufskrankheit ist jedoch nicht die Berufsbezeichnung entscheidend, sondern die tatsächliche UV-Exposition. Es wird immer im Einzelfall geprüft, wie lange und wie stark jemand während der Arbeit der Sonnenstrahlung ausgesetzt war.

Quelle: Suva

Was viele nicht wissen: Wer über Jahre im Freien gearbeitet hat, kann Hautkrebs unter Umständen als Berufskrankheit anerkennen lassen.

Warum eine Berufskrankheit vorteilhafter ist

Das hat handfeste Vorteile: Bei Berufskrankheiten zahlt die Unfallversicherung die Behandlung. Entsprechend entfallen Franchise und Selbstbehalt. Zudem richtet die Unfallversicherung ein Taggeld aus, wenn die erkrankte Person während der Behandlungen nicht arbeiten kann.

Person untersucht den Rücken eines Mannes in einem Raum mit Plänen an der Wand.
Legende: Eine Ärztin kontrolliert Muttermale eines Bauarbeiters im Rahmen einer Kampagne zum Thema «Sonnenschutz am Arbeitsplatz» in Wien. APA/GEORG HOCHMUTH

Wer wegen der Krebserkrankung langfristig nicht mehr so viel oder gar nicht arbeiten kann, bekommt von der Unfallversicherung eine zusätzliche Invalidenrente. Die Unfallversicherung zahlt auch Integritäts­entschädigungen oder Hilflosenentschädigungen.

Unbedingt melden

Es ist deshalb wichtig, eine Erkrankung der Unfallversicherung zu melden. «Viele Betroffene wissen nach wie vor nicht, dass Hautkrebs durch langjährige UV-Belastung bei der Arbeit als Berufskrankheit anerkannt werden kann», sagt Roland Krischek, Fachexperte UV-Schutz bei der Schweizerischen Unfallversicherungs­anstalt (Suva). «Wir gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.»

So schützen Sie sich

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Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzmassnahmen kostenlos bereitzustellen.

  • Intensive Sonne zwischen 11 und 15 Uhr meiden
  • Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz tragen
  • Langärmelige und UV-schützende Arbeitskleidung tragen
  • Regelmässig Sonnencreme (mind. LSF 30) auftragen und dabei insbesondere Stirn, Ohren, Nase, Lippen und Nacken nicht vergessen

Quelle: Suva

Wer seinen Hautkrebs meldet, schafft die Voraussetzung für eine Prüfung durch die Versicherung: Entscheidend sind die Art des Krebses und die UV-Exposition am Arbeitsplatz.

Anstieg mit Fragezeichen

Obwohl vielen Betroffenen diese Möglichkeit nicht bekannt ist, haben die anerkannten Fälle von beruflich bedingtem Hautkrebs in den vergangenen Jahren laut Suva deutlich zugenommen. «Immer mehr Menschen melden Hautveränderungen ihrer Unfallversicherung», sagt Krischek.

Haben sich die Vorteile einer Einstufung als Berufskrankheit also doch herumgesprochen, sodass es zu einer Verschiebung der Fälle von der Kranken- zur Unfallversicherung kommt?

Weder die Suva noch das Bundesamt für Gesundheit können das klar beantworten, da ihnen keine entsprechenden Daten vorliegen. «Wir führen es in erster Linie auf die gestiegene Sensibilisierung zurück», sagt Krischek. Gleichzeitig sei jedoch bekannt, dass heller Hautkrebs in der Bevölkerung insgesamt zunehme. «Welchen Anteil die beiden Faktoren jeweils haben, lässt sich mit unseren Daten nicht beziffern.»

Heller und schwarzer Hautkrebs

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Es gibt hauptsächlich zwei Arten von Hautkrebs: Der helle Hautkrebs ist weitaus häufiger, wächst oft langsam und streut selten. Der schwarze Hautkrebs (Melanom) ist aggressiver und bildet schneller Tochtergeschwülste (Metastasen), ist dafür aber viel seltener. Für beide Arten gilt: Je früher erkannt, desto besser heilbar.

Quelle: Hirslanden

SRF News, 9.7.2026, 10 Uhr

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