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Schweiz Vertrag über den Fluglärm soll durchgepeitscht werden

Berlin hat den Staatsvertrag über den Fluglärm auf Eis gelegt. Der Schweizer Bundesrat schickt ihn nun dennoch ans Parlament - trotz geringer Aussicht auf Erfolg.

Der Bundesrat habe keinen Grund dafür gesehen, den Staatsvertrag länger in der Schublade zu lassen, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard in Bern. Sie rechnet aber damit, dass das Parlament nicht entscheiden will, solange Deutschland den Ratifizierungsprozess nicht einleitet.

Noch nicht entschieden hat der Bundesrat denn auch, wie der Betrieb am Flughafen Zürich künftig aussehen soll. Ursprünglich war geplant, dass er seine Vorstellungen zusammen mit der Botschaft zum Staatsvertrag darlegen würde. Wegen des Widerstands in Deutschland will er nun aber abwarten.

Der Bundesrat halte es nicht für sinnvoll, sich zum jetzigen Zeitpunkt festzulegen, schreibt Leuthards Departement. Vorher müsse klar sein, dass Deutschland den Staatsvertrag ratifizieren wolle. Sobald feststehe, dass dies der Fall sei, werde der Bundesrat dem Parlament mit einem Zusatzbericht die Angaben zum künftigen Betrieb am Flughafen Zürich unterbreiten.

Der Vertrag in Kürze

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Der Vertrag sieht vor, dass Anflüge am Abend drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden, nämlich ab 18 Uhr. Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet. Zudem kann Kloten werktags eine halbe Stunde früher (06.30 Uhr) angeflogen werden.

Ratifizierung ausgesetzt

Das zuständige deutsche Bundesministerium hatte Ende November angekündigt, mit dem Ratifikationsprozess zuzuwarten, bis gewisse Fragen geklärt seien. Wegen des heftigen Widerstands in Baden-Württemberg fordert Deutschland Nachverhandlungen zum bereits unterzeichneten Vertrag.

Die Schweiz zeigte sich bereit, offene Fragen zu klären, will aber keine Nachverhandlungen, wie Leuthard bekräftigte. Sollte der Vertrag scheitern, würde der Status quo gelten. Auch wäre mit einseitigen Verschärfungen des Regimes von Seiten Deutschlands zu rechnen, sagte Leuthard.

«Akzeptabler Kompromiss»

Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren. In der Schweiz untersteht er dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat erachtet den Staatsvertrag laut der Verkehrsministerin als «akzeptablen Kompromiss».

Deutschland und die Schweiz würden Rechtssicherheit erhalten. Die südbadische Bevölkerung werde deutlich entlastet, und der Flughafen Zürich könnte sich moderat weiterentwickeln, sagte Leuthard. Der Vertrag ermögliche es, eine jahrelange Auseinandersetzung um die Regelung der An- und Abflüge am Flughafen Zürich zu beenden.

Ab 2020 müssen rund 25'000 bisher über den Norden geführte Flüge über eine andere Route zum Flughafen Zürich geleitet werden. Geregelt werden die Details im SIL-Objektblatt, das der Bundesrat bis Ende 2013 genehmigen will. Dazu werde es im Frühling eine weitere Anhörung und Mitwirkung der Bevölkerung geben, sagte Leuthard.

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