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Verwirrung um BFS-Zahlen Neuer Streit um die Härtefallklausel

69 Prozent der kriminellen Ausländer wurden des Landes verwiesen. Oder bloss 54 Prozent? Eine Frage für die Statistik.

Die Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zu den Landesverweisen 2017 kommen nüchtern daher – doch sie enthalten politischen Sprengstoff: Es geht um die Ausschaffung krimineller Ausländer, der Zankapfel dabei ist die sogenannte Härtefallklausel. Mit ihr kann ein Gericht auf einen Landesverweis verzichten, wenn diese für einen betroffenen Straftäter einen schweren persönlichen Härtefall darstellen würde.

Neue Version des BFS nach Kritik

Sehr scharf reagierte am Montag die SVP, die Initiantin der Ausschaffungs-Initiative, auf die Zahlen des BFS: Die Härtefallklausel werde zu häufig angewandt, das sei skandalös. Postwendend lancierte die Partei eine parlamentarische Initiative zur Streichung der Härtefallklausel. Und auch in den Kantonen äussert sich Unmut: Die Zahlen würden die Situation in den Kantonen nicht richtig abbilden.

Nach so viel Kritik veröffentlichte das BFS am Mittwoch eine zweite Statistik. Für Marco d'Angelo, Vizedirektor im Bundesamt für Justiz und Leiter der Abteilung Gesundheit und Soziales, ist dies «eine alternative Interpretation des Straftaten-Katalogs», die eher die Praxis eines Teils der Kantone zeigen würde.

Anteil der Härtefälle gesunken

Bei dieser sogenannten alternativen Interpretation ist die Anzahl der Landesverweisungen nun auf 69 Prozent gestiegen. Das sind 13 Prozentpunkte mehr als noch vor zwei Tagen. Grund für die unterschiedlichen Zahlen ist aber keineswegs, dass sich das Bundesamt verrechnet hat.

Das BFS publiziere jeweils die Strafurteile – und damit die Landesverweisungen – gemäss der von den Kantonen an das zentrale Strafregister gesendeten Daten, sagt d'Angelo. Dies seien die Zahlen, welche am Montag vom BFS publiziert worden sein: «Sie sind nicht infrage gestellt.»

Bund schafft Arbeitsgruppe zur Ausschaffungs-Statistik

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Nach der Kontroverse um die Ausschaffungs-Statistik krimineller Ausländer ruft der Bund eine Arbeitsgruppe ins Leben. Die Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Bundesamtes für Justiz (BJ) und des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird sich mit der Praxis bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben befassen. Damit sollen Missverständnisse darüber ausgeräumt werden, wie oft die Härtefallklausel effektiv angewendet wurde. Ziel soll es sein, mit der Statistik die Praxis der Richter abzubilden, teilte das BFS mit.

Härtefallklausel in 3 von 10 Fällen

Doch wie bei jeder Statistik kommt es auch hier darauf an, wie man rechnet. In der ersten Version wurden sämtliche Urteile zu Betrugsdelikten berücksichtigt – also auch jene Urteile, die nach der neuen Rechtsnorm gar keine Ausweisung zur Folge haben können. Darum war der Anteil der Urteile, die eine Ausschaffung zur Folge hatte, mit 54 Prozent deutlich tiefer.

In der neu veröffentlichten Version, jener mit 69 Prozent Landesverweisungen, wurden die einfachen Betrugsdelikte nun nicht mehr mitgezählt. Damit wird klar, dass die Härtefallklausel nicht bei gut der Hälfte Verurteilter, sondern bei bloss knapp einem Drittel angewandt werde, teilt das BFS mit.

Ein Mann wird von zwei Polizisten in ein Flugzeug gebracht.
Legende: Sieben von zehn Ausländern, die für eines der Delikte aus dem Ausschaffungskatalog verurteilt wurden, wurden tatsächlich des Landes verwiesen. Keystone Archiv

Doch auch die neuen Zahlen ändern für SVP-Fraktionschef und Nationalrat Thomas Aeschi nichts an der Tatsache, dass «es aufgrund der Härtefallklausel zu vielen Fällen kommt, bei denen kriminelle Ausländer nicht ausgeschafft werden.» Die Veränderung der statistischen Zahlen ändere daran nichts. Zur Rolle des BFS wollte sich Aeschi dabei nicht äussern.

Wir haben jetzt einen Riesensalat – und jeder macht daraus, was er will.
Autor: Philipp Müller Ständerat FDP

Ganz anders äussert sich FDP-Ständerat Philipp Müller: «Damit hat sich das Bundesamt für Statistik überhaupt keinen Gefallen gemacht.» Die Zahlen seien für die weitere politische Interpretation schlicht unbrauchbar. Ausserdem sei die Verwirrung durch die beiden unterschiedlichen Statistiken noch grösser geworden. «Wir haben jetzt einen Riesensalat – und jeder macht daraus, was er will», sagt Müller.

Daten lassen keine verlässlichen Aussagen zu

Auch die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz SSK ist nicht zufrieden. Sie reagierte auf die neusten Zahlen aus dem BFS: Diese würden nicht der Realität entsprechen. Sie kritisiert, dass noch hunderte Fälle aus dem vergangenen Jahr bei den Gerichten hängig seien. Damit würden Daten fehlen, um eine verlässliche Aussage machen zu können.

Beim BFS dagegen heisst es, man habe die politische Dimension des Ganzen nicht unterschätzt, und auch nicht auf politischen Druck gehandelt. Schliesslich liefere man bloss die Zahlen – die Interpretation sei der Politik überlassen.

Nicht jeder Betrug führt zu Ausweisung

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Eine obligatorische Landesverweisung gemäss Gesetz gilt bei einfachen Betrugsfällen nur, wenn der Betrug bei der Sozialhilfe, den Sozialversicherungen oder den öffentlich-rechtlichen Abgaben begangen wurde. So geht es aus der Botschaft des Bundesrats hervor, und auch bei den Beratungen im Parlament war dies unbestritten.

Die neue Auflistung des BFS umfasst statt der 1210 in der Statistik vom Montag aufgeführten Fälle bloss noch deren 933, bei denen nach aktueller Gesetzeslage eine obligatorische Landesverweisung in Frage kam. In 646 Fällen oder 69 Prozent wurde eine Landesverweisung ausgesprochen. Die Härtefallklausel kam in 287 Fällen oder 31 Prozent zur Anwendung. (sda)

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