Zwischen der Schweiz und der EU sollen im Jahr 2018 erstmals Steuerdaten ausgetauscht werden. Damit dieser Fahrplan eingehalten werden kann, musste jedoch zuerst das entsprechende Abkommen unterzeichnet werden.
Am Mittwoch war es so weit: Jacques de Watteville, Staatssektetär für internationale Finanzfragen, Steuerkommisar Pierre Moscovici und der lettische Finanzminister Janis Reirs setzten in Brüssel ihre Unterschrift unter das Abkommen.
Ordentlicher Ablauf ermöglicht Referendum
Somit kann die Ratifizierung in der Schweiz im ordentlichen Verfahren durchgeführt werden – inklusive einem möglichen Referendum. Darauf hat die Schweiz gegenüber der EU bestanden.
Konkret werden Schweizer Finanzinstitute ab 2017 Daten sammeln und den Schweizer Steuerbehörden übermitteln. Diese liefern die Informationen dann ab 2018 an die Steuerbehörden des entsprechenden EU-Landes. Die gleichen Verpflichtungen haben im Umkehrschluss auch die 28 Staaten gegenüber der Schweiz.