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Bundesgericht fällt Urteil im Fall Maudet
Aus Rendez-vous vom 16.11.2022. Bild: KEYSTONE / SALVATORE DI NOLFI
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Wegen Reise nach Abu Dhabi Pierre Maudet hat sich der Vorteilsannahme schuldig gemacht

  • Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet reiste 2015 nach Abu Dhabi, um einem Formel-1-Rennen beizuwohnen.
  • Damit hat er sich der Vorteilsannahme schuldig gemacht.
  • Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem Urteil vom 31. Oktober, welches heute publik wurde.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft teilweise gutgeheissen und weist die Sache zurück ans Kantonsgericht. In Bezug auf die Reise nach Abu Dhabi hebt es die Freisprüche von Pierre Maudet und seinem ehemaligen Stabschef Patrick Baud-Lavigne vom Vorwurf der Vorteilsannahme auf.

Auch die Freisprüche vom Vorwurf der Vorteilsgewährung für die Genfer Unternehmer Magid Khoury und Antoine Daher wurden aufgehoben. Dagegen bestätigt das Bundesgericht die Freisprüche der Betroffenen in Bezug auf die Finanzierung einer Umfrage.

50'000 Franken von der Königsfamilie bezahlt

Maudet war Anfang Januar vom Genfer Kantonsgericht freigesprochen worden. Dieses sah den Tatbestand der Vorteilsannahme als nicht erfüllt an. Die Genfer Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für Maudet gefordert.

Der ehemalige Staatsrat reiste im November 2015 mit seiner Familie, seinem damaligen Stabschef Baud-Lavigne sowie den beiden Genfer Geschäftsleuten Khoury und Daher nach Abu Dhabi, um den Grand Prix der Formel 1 anzuschauen. Diese Reise, deren Kosten auf 50'000 Franken geschätzt werden, wurde von der Königsfamilie von Abu Dhabi bezahlt.

Rendez-vous, 16.11.2022, 12:30 Uhr;

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