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Schweiz Wegweisender Entscheid zu Kulturlandinitiative

Der Zürcher Kantonsrat muss die sogenannte Kulturlandinitiative der Grünen umsetzen. Dies verlangt das Bundesgericht. Der Entscheid ist für die Volksrechte im ganzen Land wichtig.

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Bundesgerichtsentscheid zu Volksrechten
aus HeuteMorgen vom 28.05.2015.
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Im Jahr 2012 sagten die Zürcher Stimmberechtigten Ja zu einer kantonalen Initiative, die kurz und knapp forderte, Kulturland müsse erhalten bleiben. Mit dem Abstimmungssieg der Grünen aber begann der Streit um die Umsetzung.

Letztes Jahr lehnte der Zürcher Kantonsrat kurzerhand einen Umsetzungsvorschlag der Regierung ab. Der neue Richtplan sei besser als die Volksinitiative, lautete die Begründung. Dies sei nicht rechtens, hat nun das Bundesgericht einstimmig geurteilt. Der Entscheid habe eine besonders grosse Bedeutung für das ganze Land, gerade wenn man die Situation auf Bundesebene betrachte, erklärt der Zürcher Staatsrechtler Alain Griffel.

Ausformulierte Volksbegehren oft schwer umzusetzen

Langwierige Diskussionen gab es in letzter Zeit vor allem um die Umsetzung komplexer, fertig ausformulierter Initiativen, etwa der Zweitwohnungs- oder der Ausschaffungsinitiative. Die Zürcher Grünen hatten mit ihrer Kulturlandinitiative einen anderen Weg gewählt. Das Volksbegehren benannte bloss das Problem, ohne den Lösungsweg schon detailliert vorzuschreiben.

Griffel meint, diese Art von Initiative sei zu Unrecht in Vergessenheit geraten. Heute kämen politische Anliegen seiner Meinung nach teils in unausgegorener Form in die Bundesverfassung. Dies geschähe nicht, wenn Initiativen als einfache Anregungen formuliert würden. Mit dem Bundesgerichtsentscheid werde es attraktiver, diese Form zu nutzen, weil die Politik in die Pflicht genommen werde, die Grundidee einer Initiative tatsächlich umzusetzen.

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