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Krebsregister für Früherkennung
Aus Tagesschau vom 29.10.2014.
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Schweiz Weichen für nationales Krebsregister gestellt

Erkrankt eine Person in der Schweiz an Krebs, so sollen die Angaben zur Krankheit und zur Person in allen Kantonen einheitlich erfasst und in einem zentralen Register zusammengeführt werden. Dies sieht ein neues Gesetz vor.

Mit einer schweizweit einheitlichen Krebsregistrierung könnten Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen verbessert werden. Der Bundesrat hat deshalb heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.

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Kantonsärzte befürworten das neue Register
aus HeuteMorgen vom 30.10.2014.
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Dieser regelt, wie die Daten zu Krebserkrankungen in Zukunft erhoben, registriert und weitergeleitet werden, um sie auf nationaler Ebene auswerten und veröffentlichen zu können. Damit werde eine national einheitliche und vollständige Krebsregistrierung sichergestellt, teilte der Bundesrat heute mit.

Zusatzdaten brauchen Bewilligung

Anstieg der Krebsfälle

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Jedes Jahr werden in der Schweiz 37‘000 neue Krebsdiagnosen gestellt. Pro Jahr sterben über 16‘000 Menschen an Krebs. In den nächsten Jahren und Jahrzehnten ist aufgrund der Alterung der Bevölkerung mit einer Zunahme der Krebsneuerkrankungen zu rechnen.

Vorgesehen sind demnach zwei Datenkategorien: Als Basisdaten werden Angaben zur Person, zur Diagnose und Erstbehandlung zum Auftreten von Metastasen sowie zur Stelle erfasst, die den Fall meldet. Damit können laut Bundesrat Krebserkrankungen in Bezug auf die gesamte Bevölkerung ausgewertet werden.

Mit Zusatzdaten sollen Fragen zu bestimmten Krebsarten oder Personengruppen beantwortet werden. Deren Erhebung wäre laut dem Vorschlag zeitlich befristet und müsste vom Bundesrat jeweils bewilligt werden. Um die Vollständigkeit der Daten sicherzustellen, sieht der Entwurf die Einführung einer Meldepflicht für Ärzte, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens vor.

Das Gesetz äussert sich auch zum Datenschutz: Die Patienten müssen darüber informiert werden, dass ihre Daten registriert und weitergeleitet werden. Dabei können sie der Registrierung jederzeit widersprechen – ohne Angabe von Gründen.

Jährliches Krebsmonitoring geplant

Die neue Regelung baut auf bestehenden Strukturen auf. So erfolgt die Registrierung in den zum Teil bereits bestehenden kantonalen Krebsregistern. Krebsfälle bei Kindern und Jugendlichen werden weiterhin im Kinderkrebsregister des Bundes erfasst. Die erhobenen Daten werden schliesslich durch eine neue, ebenfalls vom Bund geführte nationale Krebsregistrierungsstelle zusammengeführt und in einem jährlichen Krebsmonitoring und vertiefenden Berichten ausgewertet.

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Bundesrat will nationales Krebsregister
aus Rendez-vous vom 29.10.2014. Bild: Keystone
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Der Bundesrat hat die Bekämpfung von Krebs in seine Strategie «Gesundheit 2020» aufgenommen. Nach der nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017, die im Mai 2013 von Bund und Kantonen verabschiedet wurde, bildet das neue Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen nun einen weiteren Meilenstein.

In der Vernehmlassung waren die Pläne für das neue Gesetz begrüsst worden. Als nächstes muss nun das Parlament über das nationale Krebsregister befinden.

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