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Weitere Corona-Lockerung Drei Küsschen zur Begrüssung sind weiterhin tabu

Das Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht eine Liste mit Fragen und Antworten rund um unser Verhalten im Alltag.

Wenn am 11. Mai erneut gewisse Massnahmen gelockert werden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, stellt sich für viele die Frage: Und was heisst das jetzt für den ganz normalen Alltag? Sind beispielsweise Einladungen wieder möglich? Dürfen Kinder auf dem Spielplatz spielen? Und kann man sich bei Begegnungen mit Freunden drei Küsschen geben oder sich umarmen? Das Bundesamt für Gesundheit hat dazu eine Liste veröffentlicht, die auf genau solche Fragen Antworten liefern soll.

Klare Aussage zum öffentlichen Verkehr

Tatsächlich liefert die Liste auf viele Fragen klare Antworten. So wird beispielsweise ausdrücklich davon abgeraten, während der Stosszeiten den öffentlichen Verkehr zu benutzen. «Ist das nicht möglich, soll man sich an den Massnahmen im Schutzkonzept des ÖV-Unternehmens orientieren», heisst es dort etwa. Und weiter: «Besonders gefährdeten Personen empfiehlt das BAG nach wie vor, die öffentlichen Verkehrsmittel möglichst zu meiden.»

Ebenso eindeutig sind einige Antworten auf Fragen zu Kindern: So ist es beispielsweise kein Problem, wenn Kinder auf Spielplätzen miteinander spielen. Wichtig sei dabei aber, dass sich die Eltern der verschiedenen Kinder an die Abstandsregeln halten würden. Auch privat können sich Kinder zum Spielen treffen. «Aber weiterhin in Gruppen von maximal fünf Kindern.»

Ein Abendessen ist «nicht verboten»

Leicht schwammig bleibt die Liste bei der Frage, ob man Freunde zu sich nach Hause einladen dürfe. «Abendessen im kleinen, privaten Kreis sind nicht verboten», antwortet das BAG, empfiehlt aber gleichzeitig, «die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und immer die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten».

Wenn man sich aber vor Augen hält, dass der Bund ab dem 11. Mai Restaurant-Besuche wieder erlaubt mit maximal vier Personen am gleichen Tisch, spricht wohl kaum etwas gegen ein privates Abendessen in diesem Rahmen, sofern alle Teilnehmenden gesund sind und keine Krankheitssymptome haben. Denn diese Regel bleibt ohnehin bestehen: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause.

Appell zur Selbstverantwortung

Eine klare Ansage macht das BAG wiederum bei Körperkontakten mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Diese sollte man weiterhin vermeiden – und zwar noch für längere Zeit. Das heisst: Keine drei Küsschen zur Begrüssung, keine Umarmungen. «Wir werden noch länger mit diesen Einschränkungen leben. Nur so können wir uns und alle, die uns am Herzen liegen, schützen.»

Man kann die Liste als eine Art Aufruf zur Selbstverantwortung verstehen. Mehrfach betont das BAG darin, wie wichtig es sei, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Denn nur, wenn die Ansteckungszahlen nicht wieder zunehmen würden, könne die jeweils nächste Etappe der Lockerungen beginnen.

Die gesamte Liste gibt es hier:

Weitere Informationen vom BAG:

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Espresso, 01.05.20, 08:13 Uhr

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