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Sozialsystem auf Abwegen? Wenn Millionäre Sozialgeld beziehen

In der Schweiz gibt es mindestens 10 Personen mit einem Nettovermögen von über einer Million Franken, die trotzdem Ergänzungsleistungen beziehen. Das stört bürgerliche Politiker und Kantonsvertreter. Sie wollen eine Vermögenshöchstgrenze für EL-Bezüger einführen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz leben mindestens zehn vermögende Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen. Das zeigen Recherchen der «Rundschau».
  • CVP-Nationalrätin Ruth Humbel fordert jetzt die Diskussion über eine Vermögenseintrittsschwelle für EL-Bezüger.
  • Davor warnt der Hauseigentürmerverband: So müssten reihenweise Senioren aus ihren Häusern ausziehen.

In der Schweiz soll niemand arm sein. Das Sozialsystem sieht deshalb Ergänzungsleistungen vor, wenn es sonst zum Leben nicht reicht. Sie werden an AHV- und IV-Bezüger entrichtet, die allein mit ihrer Rente nicht über die Runden kommen.

Die Kosten der Ergänzungsleistungen (EL) steigen seit Jahren kontinuierlich an. Wurden 2008 schweizweit noch 3,6 Milliarden EL ausbezahlt, sind es heute bereits fast 4,9 Milliarden.

Nun zeigen Recherchen der «Rundschau», dass in der Schweiz auch Personen EL beziehen, die hohe, bis sehr hohe Vermögen ausweisen. Eine Umfrage unter den Kantonen zeigt, dass mindestens zehn Personen ein Nettovermögen (siehe Box) von über einer Million Franken ausweisen und trotzdem EL beziehen. Mehr als 200 EL-Bezüger weisen ein Nettovermögen von über 500‘000 Franken auf.

Anzahl Personen mit 500'000 Franken und mehr Vermögen, welche Ergänzungsleistungen erhalten


mehr als 500'000 Franken Vermögen
mehr als 1 Million Franken Vermögen
Aargau
42
1
Appenzell-Innerrhoden00
Basel-Landschaft817
Basel-Stadt150
Freiburg60
Graubünden
140
Luzern220
Nidwalden2
0
Obwalden2
0
St. Gallen
2
0
Schwyz
10
2
Thurgau12
0
Uri1
0
Zug4
0
Zu den weiteren Kantonen gibt es keine Angaben

Vermögende nicht länger unterstützen

Andreas Dummermuth, Geschäftsführer der Ausgleichskasse Schwyz, ärgert sich sehr darüber. Allein im Kanton Schwyz gäbe es zwei Vermögensmillionäre mit EL. Ausserdem, so rechnet er, weisen im Kanton Schwyz rund 12 Prozent der EL-Bezüger ein Nettovermögen von über 100‘000 Franken auf. «Wir haben heute im EL-System Personen drin, bei denen die Existenz ganz offensichtlich gar nicht gefährdet ist, das sind sehr vermögende Personen». Dummermuth sagt, das sei ein grosser Systemfehler, den man korrigieren müsse.

Die «Rundschau» hat alle Schweizer Kantone nach den Vermögensverhältnissen ihrer EL-Bezüger gefragt. Es zeigt sich: Im Schnitt aller 16 Kantone, die an der Umfrage teilnahmen, haben 9,4 Prozent der Bezüger mehr als 100‘000 Franken Nettovermögen.

CVP-Nationalrätin Ruth Humbel zeigt sich irritiert über diese Umfrage-Ergebnisse. Sie sagt, man müsse nun eine Vermögenseintrittsschwelle für EL-Bezüger diskutieren. Sie kann sich diese bei 100'000 Franken vorstellen. Die Idee: «Wer darüber liegt, kann keine EL mehr beziehen». Man müsse dann sicher noch differenzieren, zum Beispiel, ob es eine Einzelperson ist oder ein Paar.

Hauseigentümerverband warnt

Ansgar Gmür, Direktor des Hauseigentümerverbands, warnt vor einem solchen Schritt. Würde man eine derartige Schwelle einführen, müssten «reihenweise alte Leute aus ihren Häusern raus». Dies, weil gerade EL-Bezüger mit hohen Vermögenswerten oftmals Eigenheimbesitzer sind. Zwar haben sie Vermögen, doch das steckt im Haus. Dafür können sie, gerade wenn ein Partner in einem Pflegeheim ist, für die EL-Berechnung hohe Freibeträge abziehen. Wenn sie als Einkommen dann nur die AHV haben, sind sie schnell EL-berechtigt.

Gmür sagt: «Es gibt den Spruch: arme, reiche Millionäre. Auf dem Vermögensausweis hat man viel, aber man kann es nicht ausgeben, weil man es nicht bar im Tresor hat», das heisse, dass jemand zwar auf dem Papier reich sei, doch wenig flüssige Mittel habe.

«EL darf kein Erbenschutz sein»

Wäre also die Konsequenz von einer Vermögenseintrittsschwelle, dass reihenweise Senioren aus ihren Häusern müssten? Nationalrätin Ruth Humbel sagt, das dürfe nicht passieren. Man könnte das Problem beispielsweise mit einem Pfandbrief lösen. So könnten die Leute in den Häusern bleiben. Das Vermögen, das im Haus stecke, werde aber trotzdem für die Vorsorge verwendet. Ruth Humbel sagt, wenn das Hauseigentum schon als Altersvorsorge gedacht sei, müsse davon im Alter auch gezehrt werden. «Die EL darf kein Erbenschutz sein».

Nettovermögen

Box aufklappen Box zuklappen

Ins Vermögen eingerechnet sind: Grundeigentum, Erspartes, BVG Guthaben, Lebensversicherungen, Leibrenten, Fahrzeuge, Erbschaften, übriges Vermögen sowie anrechenbares Verzichtsvermögen. Abgezogen wurden Hypotheken, Darlehen und übrige Schulden.

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