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Datenschützer kritisiert Swisspass
Aus Tagesschau vom 17.02.2016.
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Schweiz Wieder Probleme mit Swisspass: Datenschützer greift ein

Mit dem neuen Swisspass sammelt die SBB Daten, mit denen ein Bewegungsprofil einer Person erstellt werden kann. Nun fordert der Eidgenössische Datenschützer von den Akteuren des öffentlichen Verkehrs, die Daten zu löschen und die Datenbank nicht weiter zu betreiben.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stört sich an der sogenannten Kontrolldatenbank des öffentlichen Verkehrs. In dieser werden bei jeder Billetkontrolle Uhrzeit, Zug-/Kursnummer und Ausweisnummer des Swisspass eingetragen. Die Daten werden während neunzig Tagen aufbewahrt.

Das sei nicht verhältnismässig und beruhe auch nicht auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage, so der Datenschützer ad interim, Jean-Philippe Walter. Denn mit den Daten könne nachvollzogen werden, wer, wann, wohin und mit wem gereist sei. «Dies kann eine gewisse Gefahr darstellen», denn die SBB könne so theoretisch ein ganzes Bewegungsprofil einer Person erstellen.

Der Datenschützer fordert die SBB und den Verband öffentlicher Verkehr (VöV) dazu auf, die Kontrolldaten unverzüglich zu löschen. Die Datenbank soll ganz eingestellt werden.

Audio
Eidgenössischer Datenschützer bemängelt SwissPass
aus Rendez-vous vom 17.02.2016. Bild: Keystone
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Weder nötig noch geeignet

Gemäss Angaben des VöV und der SBB dient die Kontrolldatenbank dazu, «allfällige Kundenanliegen im Nachgang zu einer Reise zu beantworten», wie es im Bericht des Datenschützers heisst. Walter kommt jedoch zu einem anderen Schluss: Die Aufbewahrung der Kontrolldaten in einer Datenbank seien weder nötig noch geeignet.

Auf Anfrage von Radio SRF betont die SBB dagegen erneut, sie verwende die Kontrolldaten nicht für Marketingzwecke und gebe sie auch nicht an Dritte weiter.

Die umstrittene Datenbank dürfte bereits gut gefüll sein: Mitte Oktober - rund zweieinhalb Monate nach der Einführung des Swisspass - zählte die Kontrolldatenbank schon 3,2 Millionen Einträge, wie es im Bericht des Datenschützers heisst.

Rechtsweg bis vor das Bundesgericht möglich

Bis Ende Februar müssen SBB und VöV dem Datenschützer mitteilen, ob sie seine Empfehlungen annehmen. Sollten SBB und VöV die Empfehlung nicht akzeptieren, kann der Datenschützer das Verkehrsdepartement (UVEK) einschalten, wie der Datenschutzbeauftragte Walter auf Anfrage sagte. Die Verfügung, die das UVEK aussprechen kann, könnte in letzter Instanz handkehrum vor dem Bundesgericht angefochten werden.

Der Swisspass hat im August 2015 das General- und Halbtaxabo abgelöst. Die Informationen zur Art des Abos und zum Ablaufdatum sind seither auf einem Chip gespeichert.

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