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Schweiz Winterthurer «Leitwolf» bleibt in U-Haft

Ein im Februar in Winterthur verhafteter Islamist soll in Syrien gekämpft und weitere Dschihad-Reisende rekrutiert haben. Dies gab die Bundesanwaltschaft jetzt bekannt. Der Schweizer Bürger bleibt in Untersuchungshaft.

Islamisten-«Leitwolf»

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Am 23. Juni berichtete die «Rundschau», Konvertit S. habe die An' Nur-Moschee in Winterthur besucht und mutmasslich die Koran-Verteilaktion «Lies!» verantwortet. Ausserdem habe er in denselben Fitnesszentren verkehrt wie andere bekannte Dschihad-Reisende aus Winterthur. Lesen Sie hier mehr.

Schon vor vier Wochen hatte die «Rundschau» darüber berichtet, nun bestätigt die Bundesanwaltschft den Fall: Ein im Februar in Winterthur verhafteter Mann soll neben dem Kampf für den IS auch zwei minderjährige Geschwister zur Reise in den Dschihad nach Syrien verleitet haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, mit seinen Aktivitäten gegen das Gesetz zum Verbot des IS verstossen zu haben. Ausserdem soll er eine kriminelle Organisation unterstützt haben.

Eine wichtige Figur

Offenbar ist der Mann eine zentrale Figur in der Winterthurer Dschihadisten-Szene. «Dieses Strafverfahren ist sicherlich sehr wichtig – nicht zuletzt mit Blick auf die Person und ihre Aktivitäten im Ausland und im Grossraum Zürich», sagt Bundesanwaltschaftssprecher André Marty.

Der Beschuldigte selbst gibt einige Vorwürfe zu, etwa, dass er in Syrien war, dass er Kontakte zu Extremisten pflege und dass er IS-Material weiterverbreitet habe.

Hingegen bestreitet er, in Syrien gekämpft zu haben. Vielmehr habe er Hilfsgüter verteilen wollen. Auch bestreitet der Mann, die beiden Minderjährigen für den Dschihad rekrutiert zu haben.

Audio
Bundesanwaltschaft informiert über Winterthurer Salafisten
aus Rendez-vous vom 18.07.2016. Bild: Symbolbild Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 33 Sekunden.

U-Haft um vier Wochen verlängert

Das Bundesstrafgericht hingegen neigt offenbar zur Darstellung der Bundesanwaltschaft: Die Aussage, der Beschuldigte habe in Syrien Hilfsgüter verteilen wollen, etwa erscheine als Schutzbehauptung.

In seinem Zwischenentscheid verlängert das Bundesstrafgericht deshalb die Untersuchungshaft bis Mitte August. Es will damit verhindern, dass sich der Beschuldigte mit anderen Verdächtigen abspricht. Denn die Bundesanwaltschaft hat ihre Strafuntersuchung inzwischen auf weitere Verdächtige ausgeweitet.

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