- Heute dürfen landwirtschaftliche Bauten nur dann umgenutzt werden, wenn sie als geschützte Objekte oder als landschaftsprägende Bauten unter Schutz stehen.
- Der Ständerat will nun diese Vorschriften lockern.
- Bei diesen Gebäuden handle es sich um Kulturgut, das aus dem Landschaftsbild verschwinde, wenn es nicht anders genutzt werden könne, wurde argumentiert.
«Bauen ausserhalb der Bauzone ist eine emotionale Angelegenheit», sagte FDP-Ständerat Hans Wicki. Für ihn ist es kein Zufall, dass gleich zwei Gebirgs- und Tourismuskantone dazu je eine Standesinitiative eingereicht haben.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S), hat aus den Standesinitiativen eine Motion erarbeitet, über die der Ständerat heute beraten hat. Die Standesinitiativen selbst lehnt die Kommission ab.
Die Motion gebe den Kantonen die Möglichkeit, Umnutzungen von landwirtschaftlichen Bauten zur Wohnnutzung zu bewilligen, sofern dies in der kantonalen Planung vorgesehen sei, sagte BDP-Ständerat Werner Luginbühl.
CVP-Ständerat Stefan Engler aus dem Kanton Graubünden plädierte für die Motion. Allerdings könnte er sich vorstellen, die Nutzungsmöglichkeiten der Gebäude zu definieren, damit diese nicht zu Spekulationszwecken verwendet werden. «Für die Unterbindung von Spekulation könnte auch eine Mehrwertabschöpfung ins Auge gefasst werden, ähnlich wie in den Bauzonen.»
Seine Fraktion möchte verhindern, dass mit den alten Maiensässen spekuliert wird und dass Erschliessungsanlagen durch die öffentliche Hand bezahlt werden müssen, während Private davon profitieren.
Auch Luginbühl ist kritisch: «Das Parlament hat in den letzten Jahren für das Bauen ausserhalb der Bauzone bereits verschiedene Lockerungen vorgesehen.» Er selbst sei rückblickend nicht mehr sicher, ob alle diese Lockerungen wirklich durchdacht gewesen seien. Er warnt: «Wir müssen sorgfältig sein, die Landwirtschaftszone darf nicht zu einer Ersatzbauzone werden.»
Gehen Sie davon aus, dass es selbst in unseren Kantonen eine ausgewogene politische Diskussion braucht, inwieweit alte Ställe umgebaut werden können.
FDP-Ständerat Martin Schmid versichert, dass auch mit dieser Motion in den Gebirgskantonen kein uferloser Ausbau sämtlicher Bauten ausserhalb der Bauzone losgehen werde: «Gehen Sie davon, dass es selbst in unseren Kantonen eine ausgewogene politische Diskussion braucht, inwieweit alte Ställe umgebaut werden können.»
Wenn man einfach alle diese 400'000 Ställe umbauen kann, ist es für jeden Stallinhaber lukrativ, wenn er aus einem Stall dann plötzlich drei Wohnungen machen kann.
Bundespräsidentin Doris Leuthard sagte, die Vernehmlassung habe ergeben, dass man noch genauer ausarbeiten müsse, wie man kompensieren könne, was für verschiedene Instrument es gebe. «Wenn man einfach alles umnutzen kann, diese 400'000 Ställe, ist es natürlich für jeden Stallinhaber ziemlich lukrativ, wenn er aus einem Stall dann plötzlich drei Wohnungen machen und diese verkaufen kann.»
Die Erhaltung mache an vielen Orten Sinn, so Leuthard. Wo, das müssten allerdings die Kantone festlegen. Sie erinnerte auch daran, dass eine Volksinitiative gegen die Zersiedelung eingereicht worden sei.