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Zug-Geiselnahme Angehörige des Geiselnehmers von Yverdon erstatten Anzeige

  • Der Tod des Asylbewerbers, der am 8. Februar 13 Personen in einem Zug in der Nähe von Yverdon VD gefangen hielt, wird von seiner Familie als «Ungerechtigkeit» angesehen.
  • Sie hat darum bei der Waadtländer Staatsanwaltschaft Klage eingereicht.
  • Das berichtete das Westschweizer Fernsehen RTS.

Die Information bestätigte am frühen Abend der Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt Eric Kaltenrieder der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Familie habe am 15. Februar Strafanzeige eingereicht und damit den Status eines Privatklägers im Verfahren erlangt. Derzeit könnten keine weiteren Angaben gemacht werden.

13 Passagiere als Geiseln gehalten

Am 9. Februar hatte der 32-jährige Asylbewerber in einem Regionalzug im Kanton Waadt zwölf Passagiere und den Lokführer als Geiseln genommen. Die Geiselnahme dauerte über dreieinhalb Stunden. Der 32-jährige Asylbewerber iranischer Nationalität, der sich gegen einen Taserschuss wehrte, wurde schliesslich von einem Polizisten erschossen und verstarb noch am Tatort.

Im Westschweizer Fernsehen erklärte der Bruder des Geiselnehmers, der im Iran telefonisch erreicht wurde, dass die Familie die Tat nicht unterstütze, aber der 32-Jährige es dennoch nicht verdient habe, getötet zu werden.

Der Täter forderte während der Geiselnahme den Besuch einer Mitarbeiterin eines Asylzentrums. Verwandte in der Schweiz geben an, dass er eine wahnhafte Obsession für diese Frau entwickelt habe. Dies bestätigt auch eine Bekannte gegenüber der SRF-Tagesschau, die er während der Tat per Videoanruf kontaktierte.

Schon während einer psychiatrischen Betreuung im Asylzentrum im Genfer Palexpo-Gelände, in dem er lebte, zeigte sich eine Selbstmordgefährdung. Zwei Tage vor der Tat stiess er bei einem Anfall einen Tisch um. Er beklagte sich darüber, dass er sein im Iran verbliebenes Kind nicht sehen könne. Die Familie wünscht sich jetzt eine möglichst baldige Rückführung des Leichnams.

Das Erkennen von psychischen Problemen fordert Bund und Kantone

Dass einzelne Personen im Asylprozess psychisch labil und dadurch eine Gefahr sein könnten, wird laut dem Neuenburger Ko-Präsidenten der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Alain Ribaux im Asylprozess zu wenig berücksichtigt. «Wir haben uns stark auf die Radikalisierung gewisser Asylsuchender fokussiert. Wir erinnern uns: Vor einigen Jahren kam es in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden zu terroristischen Ereignissen, und man sagte, das könne auch in der Schweiz passieren.»

Jedoch habe man wenig über Menschen mit psychischen Problemen gesprochen und über die Gefahr, die von ihnen ausgehen könnte, sagt Ribaux gegenüber SRF. Damit eine Gefährdung rechtzeitig erkannt werden könne, seien Bund und Kantone gefordert. «Für die Registrierung und Empfang ist der Bund zuständig. Dort geht es um das Erkennen von Problemen. Danach, wenn die Asylsuchenden einem Kanton zugewiesen sind, muss man sie begleiten.»

2022 kam der Geiselnehmer im Bundesasylzentrum Boudry im Kanton Neuenburg an, bevor er dem Kanton Genf zugewiesen wurde. Das Staatssekretariat für Migration SEM sagt heute, man nehme psychische Probleme der Asylsuchenden sehr ernst – für die Person selber und aber auch wegen der Sicherheit. Psychologische Konsultationen seien aber freiwillig.

Tagesschau, 19.2.2024, 12:30 Uhr ; 

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