Sie war bis anhin relativ zahnlos, die Ausbildungsverpflichtung für Pflegepersonal im Kanton Solothurn. Oder anders gesagt: Die Solothurner Regierung setzte auf die Eigenverantwortung der Gesundheitsinstitutionen. Sie durften nämlich selber entscheiden, wie viel sie in die Ausbildung der Pflegenden stecken wollten.
Wenige Steuerungsmöglichkeiten
Das einzige Druckmittel war so stark, dass es meist nicht eingesetzt wurde: Nämlich ein Entzug der Betriebsbewilligung, beispielsweise für ein Heim oder eine Spitex, sofern nicht genügend Personen ausgebildet wurden. Das soll sich nun ändern: Wer sich weiterhin drückt, soll zahlen. Das verlangt die Solothurner Regierung und bittet nun mittels Vernehmlassung um die Meinung der Öffentlichkeit.
Gemäss neuem Gesetz sollen Solothurner Gesundheitsinstitutionen dem Kanton Geld zahlen, wenn sie keine oder zu wenig Personen ausbilden. Der Kanton wiederum sorgt mit diesen Beiträgen für die Ausbildung von genügend Pflegeperson. Wie viel die Betriebe zahlen sollen, das ist noch offen, erklärt Lukas Widmer. Er ist der stellvertretende Leiter des Rechtsdienstes im zuständigen Departement des Innern.
Gesetz soll keine Strafe sein
Die Regierung sehe diese Geldforderung nicht als Strafe, so Widmer. Es gehe auch nicht darum, gewisse Betriebe zu erziehen. «Aber nicht alle Institutionen haben die erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen.» Man wolle künftig alle gleich behandeln.
Eine Ausbildungsverpflichtung mit finanziellen Folgen kennt der Kanton Aargau bereits. Seit 2013 gilt ein Gesetz, welches auf einem Bons-/Malus-System basiert (siehe Kasten). Im Aargau habe sich dieses Prinzip bewährt, erklärt Urs Niffeler auf Anfrage. Er ist der Leiter der kantonalen Abteilung Gesundheit.
Aargauer System im Kanton Solothurn?
Ein solches System kenne der Kanton Solothurn bereits, allerdings auf freiwilliger Basis, erklärt der Solothurner Lukas Widmer. Dass man das System ohne Freiwilligkeit auch im Kanton Solothurn einführen könnte, davon habe man abgesehen. Man wolle «nicht zu stark in die Autonomie der Institutionen» eingreifen, so Widmer.
Im besten Fall könnte das neue Gesetz mit der vorgeschlagenen Ausbildungsverpflichtung bereits ab 2018 gelten. Die Vernehmlassung läuft nun noch bis am 22. Februar. Ein Wörtchen mitzureden hat dann auch noch der Solothurner Kantonsrat.