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Konzerthaus KKL im Abendlicht.
Legende: Auch Schwyzerinnen und Schwyzer nutzen Kulturangebote in Luzern, wie zum Beispiel Konzerte im KKL. Keystone

Schwyzer Kantonsrat Der Kanton Schwyz will den Kulturlastenausgleich kündigen

Das Schwyzer Kantonsparlament hat sich für den Austritt aus der Kulturlastenvereinbarung ausgesprochen. Die Kulturbetriebe sollen statt Steuergeldern künftig freiwillige Beiträge aus dem Lotteriefonds erhalten. Das letzte Wort hat aber das Volk.

Mit der Kündigung des Konkordats über den Kulturlastenausgleich könnte der Kanton Schwyz ab 2022 1,8 Millionen Franken jährlich sparen. Die Regierung betont aber, dass der Kanton die Kultureinrichtungen in Zürich und Luzern auch in Zukunft unterstützen werde.

Geld aus dem Lotteriefonds

Das Geld soll aber freiwillig gezahlt werden aus dem kantonalen Lotteriefonds. In der Kantonsratsdebatte warnten Redner von CVP und SP, der Kanton würde damit einen massiven Imageschaden erleiden und seine Position in anderen Bereichen der interkantonalen Zusammenarbeit schwächen.

Sprecher von SVP und FDP argumentierten dagegen, dass der Schwyzer Lotteriefonds beträchtliche Reserven aufweise. Ausserdem bezahlten bereits andere Kantone wie Ob- und Nidwalden die Kulturlasten aus ihren Lotteriefonds.

Zudem sei die Sorge unbegründet, dass die Kultur- und Sportförderung weniger Geld aus dem Lotteriefonds bekommen würden.

Jetzt ist ein Volksentscheid nötig

Schliesslich setzten sich SVP und FDP durch: Mit 55 zu 38 Stimmen folgte der Kantonsrat dem Regierungs-Antrag, die Kulturlastenvereinbarung zu kündigen.

Weil das Dreiviertel-Quorum im Parlament nicht erreicht wurde, unterliegt das Geschäft dem obligatorischen Referendum. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im nächsten September stattfinden.

Der Austritt aus dem Kulturkonkordat mit Zürich und Luzern ist eine von sieben Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2014-2017. Die ursprüngliche Vorlage hätte einen Spareffekt von jährlich 20 Millionen Franken gehabt.

Stark abgespecktes Entlastungsprogramm

Der Regierungsrat befürchtete aber, dass eine Verlagerung von Kosten vom Kanton zu den Gemeinden nicht mehrheitsfähig seien. Er beantragte deshalb dem Kantonsrat, auf Lastenverschiebungen zu verzichten.

Am Ende bringt das Programm zur Entlastung des Kantonshaushalts einen Spareffekt von lediglich rund 1,9 Millionen Franken. Nebst der Kündigung der Kulturlastenvereinbarung folgte der Kantonsrat dem Regierungsrat nur bei einer weiteren Massnahme – der Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung.

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