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Blutdruckmessgerät am Arm eines Patienten.
Legende: Bei der Frage des Selbstbehaltes ging bei den Kantonsräten der Puls nach oben. Keystone

Schwyzer Kantonsrat Kanton Schwyz spart bei der Prämienverbilligung

Die Richtprämie für die Berechnung der Prämienverbilligung wird um 10 Prozent gekürzt.

Der Kantonsrat hat die Richtprämie, die zur Berechnung der Prämienverbilligung massgebend ist, gesenkt. Dadurch sollen die Bezüger animiert werden, eine günstige Krankenversicherung zu wählen. Die Änderungen führen zu Einsparungen von 5,7 Millionen Franken.

Das Parlament senkte mit 69 zu 14 Stimmen die Richtprämie auf neunzig Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie. Die SP wollte diese bei hundert Prozent belassen. Als Kompensation zur gesenkten Richtprämie senkte der Rat den Selbstbehalt von zwölf Prozent auf elf Prozent. Das Ausmass dieser Senkung jedoch war heiss umstritten.

Stimmvolk hat das letzte Wort

Ausgiebig diskutiert wurde auch, ob bei der Berechnung des für die Ausschüttung einer Prämienverbilligung maximalen Einkommens die freiwilligen Beiträge in die Säule 3a angerechnet werden sollen. Der Rat lehnte dies aber ab.

Das Parlament stimmte dem Kantonsratsbeschluss mit 59 zu 31 Stimmen zu. Damit wurde die Vorlage mit weniger als drei Viertel der Stimmenden gutgeheissen. Sie unterliegt deswegen dem obligatorischen Referendum.

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