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Wahlplakat mit vier Frauen
Legende: Die Mehrheit im Schwyzer Kantonsrat ist gegen eine Offenlegung der Finanzen für Wahlen und Abstimmungen. Keystone

Schwyzer Kantonsrat Keine Chance für die Transparenz-Initiative im Parlament

Das Anliegen der Juso, die eine Offenlegung der Politikfinanzierung gefordert hatte, fand kein Gehör im Parlament.

Der Schwyzer Kantonsrat empfiehlt die Transparenzinitiative der Juso Schwyz zur Ablehnung. Dies hat er am Mittwoch mit 84 zu 13 Stimmen beschlossen.

In der Volksinitiative «Für die Offenlegung der Politikfinanzierung» fordern die Jungsozialisten, dass im Kanton Schwyz alle Parteien und Politorganisationen bei Wahlen und Abstimmungen ihre Finanzen offenlegen müssen. Wer die Offenlegungspflichten verletze, müsse ausgeschlossen werden.

In der Kantonsratssitzung hatte die Juso-Initiative keine Chance. Zunächst stellte das Parlament, wie schon der Regierungsrat, fest, dass das Volksbegehren nur teilweise gültig sei. Problematisch sei, dass die in der Initiative geforderten Ausschlüsse gegen die Wahl- und Abstimmungsfreiheit verstossen würde.

Zu grosser Kontrollaufwand

Der restliche Teil der Initiative sei zwar gültig, schiesse aber über das Ziel hinaus, hiess es weiter in der Debatte. Denn es brauche einen unverhältnismässigen Kontrollaufwand, um eine vollständige Offenlegung der Finanzen bei Wahlen und Abstimmungen durchzusetzen.

Die Transparenzinitiative fand nur auf der linken Ratsseite Unterstützung. Die SP begründete das Anliegen damit, dass das Volk wissen müsse, welche Geldgeber Wahlen und Abstimmungen zu beeinflussen versuchen.

In einer ersten Reaktion bedauerten die Jungsozialisten, dass im Kantonsrat kein Gegenvorschlag diskutiert worden sei. Wann genau die Initiative der Juso zur Volksabstimmung kommt, ist noch nicht klar.

Breite Zustimmung zum revidierten Gemeindegesetz

Am Mittwoch hat der Schwyzer Kantonsrat ausserdem das Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) beraten und deutlich mit 84 zu 9 Stimmen gutgeheissen. Der Rat erwartet von dem total revidierten Gesetz eine Stärkung der Gemeindeautonomie. Zudem sollen Ausländer etwas mehr Mitwirkungsrechte erhalten.

Das neue Gesetz liefert zum Beispiel die rechtlichen Grundlagen für Leistungsvereinbarungen von Gemeinden mit externen Organisation, die mit sekundären Staatsaufgaben betraut werden können. Im Weiteren ist es den Gemeinden und Bezirken überlassen, ob ihre Gemeinde- und Landschreiber weiterhin vom Volk gewählt oder durch Behördenentscheide angestellt werden sollen.

Das Urnensystem ist im Gesetz als Grundsatz festgeschrieben. Gemeinden mit Versammlungssystem können aber daran festhalten, sofern die Stimmberechtigten an der Urne keinen Wechsel zum Urnensystem beschliessen.

Streit um Ausländer in Kommissionen

Das Schwyzer Parlament hat das neue GOG nahezu unverändert verabschiedet. Eine längere Diskussion löste die neue Bestimmung aus, wonach der Gemeinderat Ausländer mit Niederlassungsbewilligung in bestimmte Gemeindekommissionen wählen kann.

Die SVP beantragte, diesen Passus aus dem neuen Gesetz zu streichen. Der Kantonsrat lehnte aber das Begehren aus der SVP-Fraktion mit 57 zu 35 Stimmen ab. Zuvor hatte der Fraktionssprecher der SVP angedroht, wegen dieser Frage das ganze Gesetzeswerk nicht zu unterstützen. Bei der Schlussabstimmung war dies aber doch nicht der Fall.

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