Das Parlament hat mit verschiedenen Vorstössen Einsparungen bei der Sozialhilfe verlangt: Die Leistungen sollen auf 90 Prozent der Kosten beschränkt werden, die sich durch die SKOS-Richtlinien ergeben. Der Grundbedarf soll zudem für den Lebensunterhalt bei jungen Erwachsenen reduziert werden.
Im Kanton Schwyz sind die Gemeinden für die Sozialhilfe zuständig. Sie könnten mit der Sozialhilfe-Kürzung sparen. In der Vernehmlassung hätten aber 22 der 28 Gemeinden die Neuerungen abgelehnt.
Dass die Gemeinden dagegen sind, ist für uns ein starkes Argument
Die zuständige Regierungsrätin Petra Steimen rechnet vor, was die Kürzungen konkret bedeuten: «Eine vierköpfige Familie hätte pro Tag noch 24 Franken für Essen und Trinken zur Verfügung, eine Alleinerziehende mit einem Kind noch 17 Franken.» Man könne sich vorstellen, dass eine Umsetzung für die Gemeinden schwierig wäre.
Der Regierungsrat weist zudem darauf hin, dass ein Drittel der Sozialhilfebezüger Kinder und Jugendliche seien. Eine generelle Kürzung der Sozialhilfe sei deswegen der falsche Weg.
Bürgerliche Parteien für eine Kürzung
Anders als die Gemeinden sprachen sich in der Vernehmlassung SVP, FDP und CVP für eine generelle Kürzung des Grundbedarfs aus. Entscheiden wird der Kantonsrat, in dem diese Parteien die Mehrheit haben. «Jetzt wird es spannend, ob die Kantonsräte mehr als Vertreter ihrer Parteien oder ihrer Gemeinden stimmen werden», sagt Petra Steimen. Der Regierungsrat empfiehlt dem Parlament, die Vorlage abzulehnen.