Das Bundesamt für Verkehr und die Berghotel Schatzalp AG einigten sich über alle strittigen Punkte hinsichtlich des Rückbaus der früheren Pendelbahn vom Strelapass ins Hauptertäli im Parsenn-Skigebiet. Strittig war zuletzt einzig die Verfahrensgebühr von 15'000 Franken.
Entscheid zu Gunsten des Bundesamtes für Verkehr
Wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Berghotel Schatzalp AG ab. Über alle anderen Punkte des Rückbaus hatten sich die Parteien schon vorher geeinigt.
Demnach entfernt die Berghotel Schatzalp AG bis Mitte dieses Jahres alle Seile der seit Jahren stillgelegten Pendelbahn auf eigene Kosten. Der einzige Mast der Bahn muss bis Mitte Oktober abtransportiert sein, die Tal- und Bergstation der Pendelbahn bis spätestens vor Beginn der Wintersaison 2019/2020.