Am 19. Mai hatten die Schweizer Stimmberechtigten entschieden, dass die privilegierte Besteuerung von Holding- und Verwaltungsgesellschaften auf 2020 abgeschafft werde. Diese Unternehmen werden künftig somit höher besteuert als bisher. Trotzdem soll Nidwalden weltweit einer der attraktivsten Steuerstandorte für Unternehmen bleiben.
Wenn der Kanton Nidwalden nicht Gefahr laufen wolle, gegenüber anderen Kantonen ins Hintertreffen zu geraten, müsse er sich bewegen, sagte Finanzdirektor Alfred Bossard am Mittwoch im Landrat. Nidwalden habe eine gute Ausgangslage, müsse aber seine Attraktivität noch steigern.
Grüne gegen Steuerreform
Thomas Wallimann (Grüne/SP) störte das Wettbewerbsdenken. Wichtiger sei das Zusammenleben im Land. Er beantragte deshalb, die Steuerreform an den Regierungsrat zurückzuweisen. Die bürgerlichen Fraktionen stellten sich aber hinter die Vorlage. Der Landrat lehnte in der Folge den Rückweisungsantrag mit 47 zu 11 Stimmen ab.
Im Zentrum der Nidwaldner Steuerrevision steht eine Senkung der kantonalen Gewinnsteuer von 6 Prozent auf 5,1 Prozent. Ein Antrag der Grünen, den Gewinnsteuersatz auf der bisherigen Höhe zu belassen, wurde ohne Diskussion mit 47 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Patentbox und Dividendenbesteuerung bleiben
Eine weitere Möglichkeit, die der Bund den Kantonen gibt, um für Unternehmen steuerlich attraktiv zu sein, ist die Patentbox. Erträge aus Patenten werden dank diesem Instrument zu einem speziell tiefen Satz besteuert. Nidwalden kennt die Patentbox seit 2011, die Entlastung wird aber von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht.
Fortführen will Nidwalden auch die Entlastungen bei der Besteuerung von Dividenden. Seit 2001 werden diese in Nidwalden nur zu 50 Prozent besteuert. Das soll so beibehalten werden.
Von der Steuerreform betroffen sind auch die Gemeinden. Der Anteil der Gewinn- und Kapitalsteuer, den der Kanton den Gemeinden überlässt, wird deswegen von 37 Prozent auf 39 Prozent erhöht.
Kinderabzüge erhöht
Die Steuervorlage enthält auch ein Entgegenkommen zu Gunsten der Familien. Die Ausbildungszulage wird von 270 Franken auf 290 Franken erhöht. Die Finanzkommission stellte den Antrag, den steuerlichen Kinderabzug neu bei 6000 Franken statt 5400 Franken festzusetzen. Damit werde die Steuervorlage sozial ausgeglichener, hiess es zur Begründung.
Finanzdirektor Bossard bezeichnete den Antrag als sympathisch, er lehnte ihn aber ab. Er warnte davor, das Fuder zu überladen. Er verwies auf daraus resultierende Mindereinnahmen und das strukturelle Defizit des Kantons. Der Landrat stimmte den höheren Kinderabzügen aber einstimmig zu. Wegen den Steuerrevisionen des Bundes und des Kantons dürften die Unternehmenssteuern netto um 9 Millionen Franken wachsen.
In der Schlussabstimmung wurde das revidierte Steuergesetz nach erster Lesung mit 47 zu 11 Stimmen gutgeheissen.