Die Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrats (GPK) hat den Vorfall abgeklärt. Die wichtigsten Ergebnisse:
- Fehler Kesb: Die Kesb der Stadt Zürich hätte ihre Akten nicht in einem Gefängnis binden lassen dürfen.
- Fehler Gefängnis: Ausserdem hätte die Strafvollzugsanstalt Pöschwies diese Unterlagen gar nicht erst annehmen dürfen.
- Konsequenz: Damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt, sollen die Mitarbeitenden des Gefängnisses sensibilisiert und besser geschult werden.
Im Oktober 2016 wurde bekannt: Insassen der Strafanstalt in Regensdorf hatten die Kesb-Akten, die zum Binden vorgesehen waren, sortiert. Dabei erhielten sie Einblick in sensible Daten.
Die GPK hat den Vorfall untersucht. Und die Kommission des Kantonsrats kommt zum Schluss: So etwas dürfe nicht mehr vorkommen. Die verantwortlichen Mitarbeitenden der Kesb und der Justizvollzugsanstalt müssen den Vorgaben des Datenschutzes künftig besser Rechnung tragen. Dies hat die GPK am Freitag mitgeteilt.
Ein Häftling wollte sich Vorteile verschaffen
Die Konsequenzen seien bereits gezogen worden, sagte Daniel Hodel, GLP-Kantonsrat und Präsident der GPK. Zum einen werden die Kesb-Daten nur noch elektronisch archiviert und nicht mehr zum Binden nach aussen gegeben. Zum anderen seien die Mitarbeitenden durch den Vorfall sensibilisiert worden.
Die Vorgeschichte
Zum Ereignis geführt habe ein «absichtlich schädigendes Verhalten eines Dritten», heisst es in der Mitteilung. Die Gefahr von manipulativem Verhalten sei im Justizvollzug naturgemäss besonders hoch. Insassen versuchten nicht zuletzt auch mit Hilfe der Medien Behörden unter Druck zu setzen.
Das Amt für Justizvollzug hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls eingeräumt, dass ein Fehler passiert sei. Die sensiblen Daten seien für die Bearbeitung durch Gefängnis-Insassen ungeeignet gewesen. Dies hätten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bemerken müssen. Es sei ein grosses Anliegen, dass ein vergleichbarer Fall nicht mehr vorkomme, teilte das Amt damals mit.