Im Jahre 2017 hatte ein Basler Staatsschützer Sex mit einem minderjährigen Jüngling. Über den Tathergang waren sich die Seiten des Opfers wie auch des Täters einig. Die Anklage hielt fest, dass der Täter gewusst haben muss, dass das Opfer erst vierzehnjährig war. Dem widersprach die Verteidigung.
In seiner Begründung folgte das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft. In einem Chat habe das Opfer auf sein Alter hingewiesen: «Bedenke, ich bin 14. Du bist ja älter als mein Vater.» In einem anderen Chat gab das spätere Opfer zu bedenken: «Du könntest mein Leben zerstören.»
Angeklagter bereut seine Tat
Für den Angeklagten kam mildernd dazu, dass die Tat in seiner Biografie eine einmalig sei und er einen einwandfreien Leumund habe. Er zeigte sich reuig und auch kooperativ. So habe er sich nach der Verhaftung in psychiatrische Behandlung begeben, in der auch attestiert worden sei, dass er keine pädophile Neigung habe. Das Gericht hatte allerdings keinen Einblick in diese Gutachten.
Dem Angeklagten wurde weiter Pornografie und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Im Falle der Pornografie wurde er schuldig gesprochen. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurde er befreit. Er habe keinen Vorteil daraus gezogen und das Opfer keinen Nachteil, begründete das Gericht.
Schlaglicht auf schwierige Jugend
Die Gerichtsverhandlung warf nicht nur ein Schlaglicht auf einen gescheiterten Staatsschützer. Sie warf auch ein Licht auf eine verunglückte Jugend des Opfers - unglücklich, vereinsamt, verunsichert. Vor allem die Entdeckung seiner gleichgeschlechtlichen Neigung machte ihm angeblich zu schaffen.
Einer Freundin offenbarte der Jugendliche vor seinen Ferien, dies würden seine «Nuttenferien». Tatsächlich hatte er mit mehreren Männern sexuellen Kontakt, gegen die ebenfalls ermittelt wird. Erst als die Freundin ihr Schweigen brach, kam die ganze Offenlegung ins Rollen und die Polizei wurde wegen Suizidgefahr des Jugendlichen eingeschaltet.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)