In den letzten Jahren hat «Cybergrooming» zugenommen: Laut Studien wurde jeder dritte Jugendliche in der Schweiz online bereits einmal von einem Erwachsenen kontaktiert, der sexuelle Absichten hatte. 2014 war es nur jeder fünfte Jugendliche. Auch im Kanton Zürich gibt es immer mehr solche Fälle. «Cybergrooming» war deshalb im vergangenen Jahr ein Schwerpunkt bei der Zürcher Staatsanwaltschaft.
Dabei stellt sie eine Verlagerung fest: Vor rund zwei Jahren machten Fremde sexuelle Avancen gegenüber Minderjährigen hauptsächlich in Chat-Rooms. Inzwischen findet «Cybergrooming» immer häufiger auf Social-Media-Plattformen und Kommunikations-Apps statt.
Grosse Hürden bei der Bekämpfung
Zur Bekämpfung müssten die Strafverfolgungsbehörden deshalb weiterhin im Netz ermitteln und ihre Ressourcen gezielt einsetzen, fordert die Zürcher Staatsanwaltschaft. Besonders auf den neuen Plattformen sei es wichtig, präventiv und repressiv aktiv zu sein.
Erschwerend für die Bekämpfung ist allerdings, dass «Cybergrooming» in der Schweiz im Gegensatz zu Österreich oder Frankreich kein Offizialdelikt ist: Grundsätzlich ermitteln die Strafverfolgungsbehörden nur auf Antrag des Geschädigten, also wenn ein betroffener Jugendlicher Anzeige erstattet. Erst, wenn der Täter aktiv explizite Bilder verschickt oder sexuelle Handlungen ausübt, gilt es als Offizialdelikt.