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Sexuelle Handlungen mit Kind Ehemaliger Knie-Clown schuldig gesprochen

  • Ein 60-jähriger ehemaliger Clown des Zirkus Knie ist vom Zürcher Bezirksgericht wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Belästigung schuldig gesprochen worden.
  • Der Italiener wird mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken bestraft. Zudem erhält er fünf Jahre Landesverweis.
  • Die Richter folgten damit vollständig den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Festnahme in Lugano

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Die Tessiner Polizei verhaftete den Clown im November 2016, gleich nach der letzten Aufführung der Knie-Tournee in Lugano. Die Verhaftung und die mediale Aufmerksamkeit kosteten den italienischen Clown fast alle seine Engagements.

Das Gericht hält es für erwiesen, dass der Verurteilte im Oktober 2016 in einem Zürcher Hotelzimmer ein 14-jähriges Mädchen drei Mal mit Zunge geküsst und sie am nackten Rücken gestreichelt hat. Der Ex-Knie-Clown selber beteuerte stets seine Unschuld. Er habe das Mädchen lediglich umarmt. Zungenküsse habe es nicht gegeben.

Kennengelernt hatten sich der italienische Staatsbürger und das Mädchen bei Fan-Kontakten. «Sie war oft sehr emotional, hat mich umarmt und geweint.» Bei diesen Gelegenheiten sei auch mehrfach die Mutter des Mädchens dabei gewesen, berichtete der Künstler. Irgendwann hatten er und der Teenager dann auch Kontakt über Whatsapp. Wenn er spüre, dass ihn jemand brauche, dann sei er für diese Person da, so der Clown.

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