Das Wichtigste in Kürze:
- Zehn Jahre statt neun Jahre und vier Monate: Das Zürcher Obergericht hat am Freitag das Strafmass für einen ehemaligen Cevi-Leiter erhöht.
- Das Gericht hat das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Dietikon ZH vom Mai 2017 weitgehend bestätigt.
- Der Mann wurde schuldig gesprochen der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Pornografie und weiterer Delikte. Den Opfern muss er Entschädigungen zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien können noch das Bundesgericht anrufen.
Das Bezirksgericht Dietikon hatte den 53-jährigen ehemaligen Cevi-Leiter im Mai 2017 erstinstanzlich wegen sexueller Übergriffe auf Buben zu neun Jahren und vier Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Der Beschuldigte und die Verteidigung zogen das Urteil ans Obergericht weiter.
Der Beschuldigte verlangte eine Reduktion der Strafe auf sieben Jahre. Er sei sich bewusst, dass seine Taten gewiss nicht Ordnung waren und dafür müsste er auch bestraft werden. Das Strafmass von neun Jahren und vier Monaten finde er aber «extrem hoch», sagte er am Freitagmorgen vor dem Zürcher Obergericht. Auch betonte er, wie leid ihm das alles tue. Er entschuldige sich bei den Opfern und schäme sich für seine Taten.
Die Staatsanwaltschaft dagegen fordert eine Erhöhung der Strafe auf zwölf Jahre – ein Jahr weniger als noch vor Bezirksgericht. Damals wurde festgestellt, dass gewisse Taten bereits verjährt sind. Die Staatsanwältin sagte vor Gericht, dass der Beschuldigte gewisse Geständnisse nur aus taktischen Gründen abgegeben habe. Ausserdem handle es sich um einen sehr schweren Fall von sexuellem Missbrauch an Kindern.
Beschuldigter gab erstmals zu, seine Opfer betäubt zu haben
Vor Obergericht räumte der Beschuldigte am Freitagmorgen erstmals ein, dass er seine Opfer manchmal Schlafmittel verabreicht hatte. Dies aber nur, wenn er die Übergriffe habe filmen wollen. Er habe verhindern wollen, dass sie die Aufnahmen und die gefilmten sexuellen Handlungen mitbekämen. Die sonstigen Handlungen seien «eher ein Töple im Dunkeln unter der Decke» gewesen.
Er habe ihnen - je nach Alter - jeweils eine Viertel bis eine halbe Tablette eines wirksamen Schlafmittels gegeben. Er verneinte vehement, den Buben das Medikament in einem Getränk verabreicht zu haben. Er habe es ihnen als Tablette gegeben unter dem Vorwand, es könnte ihnen sonst auf dem Wasserbett übel werden. Wie eine Richterin anmerkte, hat allerdings kein einziger der Geschädigten jemals von einer Tablette erzählt. Alle hätten aber ansonsten detailgetreu die Vorfälle geschildert, so weit sie sie im Wachzustand erlebt hatten. Und sie hätten übereinstimmend das Getränk erwähnt.