Der Kanton St. Gallen hat in den letzten 15 Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um die häusliche Gewalt einzudämmen. So kann beispielsweise die Polizei jemanden für zehn Tage wegweisen, der daheim gewalttätig ist. Das sei eine Massnahme, die im Einzelfall greife, sagt Miriam Reber von der Koordinantionsstelle Häusliche Gewalt.
Handlungsbedarf sieht Miriam Reber beim Thema Stalking. Dabei spricht sie die Belästigung durch einen Partner an in einer Beziehung, die beendet worden ist. «Hier braucht es bessere gesetzliche Grundlagen für die Polizei», sagt Miriam Reber. Weiter müssten Menschen, die häusliche Gewalt ausübten, zu einer psychologischen Beratung verpflichtet werden.