Der Bund verschärft die Bestimmungen für Grundwasser-Fassungen. Früher konnten Gemeinden noch mit einer einfachen Milchbüechli-Rechnung eine Schutzzone rund um eine Fassung berechnen: Wasser, das versickert, legt rund zehn Meter pro Tag zurück. Bis das Wasser als Grundwasser gepumpt werden kann, sollte es zehn Tage lang versickern, das ergiebt also eine Schutzzone von rund hundert Metern. In diesem Umkreis darf der Boden nicht verschmutzt werden, damit das Trinkwasser sauber bleibt.
Jetzt müssen Gemeinden aber neu testen, wie schnell das Wasser bei ihrem Grundwasser tatsächlich versickert. Und dabei stellen die meisten fest, dass die Milchbüechli-Rechnung mit der Realität nicht übereinstimmt. «Viele Schutzzonen müssen jetzt vergrössert werden», sagt Adrian Auckenthaler, zuständig für Grundwasser beim Kanton Baselland. Das Problem ist nur: In dicht besiedeltem Gebiet ist es nicht so einfach eine Schutzzone zu vergrössern. Beispiel Baselland: Hier beziehen viele Gemeinden ihr Trinkwasser von Grundwasserfassungen in der Talsohle. In der Nähe von Pumpwerken stehen nicht selten Siedlungen oder Gewerbegebiete, gleichzeitig muss auch der Verkehr dort durchfliessen. Konflikte sind dann vorprogrammiert.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)