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Sicherheit der Atomkraftwerke Harsche Kritik am Bundesrat

  • Der Bundesrat möchte verschiedene Verordnungen zum Strahlenschutz im Zusammenhang mit einem Störfall in einem Atomkraftwerk anpassen.
  • In der am Dienstag abgelaufenen Vernehmlassung dazu äusserten mehrere Parteien, Kantone sowie Umweltverbände harsche Kritik am Bundesrat.
  • Hauptpunkt der Kritik ist, dass aktuell noch ein Rechtsstreit um die Erdbebensicherheit des AKW Beznau läuft. Dieser Rechtsstreit würde durch die geänderten Regeln zu Gunsten der Betreiber beeinflusst.
  • Der Bund rechtfertigt, mit den Änderungen würden nur bis jetzt unklare Bestimmungen präzisiert und die bisherige Praxis legitimiert.

Die Details sind komplex. Im Zentrum des Streits steht die Frage, wie viel Strahlung bei einem bestimmten Störfall aus einem Schweizer Atomkraftwerk austreten darf. Nach Meinung der klagenden Umweltverbände wendet der Bund die geltenden Regeln falsch an.

Würden die Regeln im Sinne der Umweltverbände ausgelegt, müsste man das AKW Beznau sofort ausser Betrieb nehmen, da bei einem seltenen Erdbeben viel zu hohe Strahlung in die Umwelt entweichen darf. Dieses Verfahren ist aktuell hängig. Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden, ob die geltenden Regeln richtig interpretiert werden oder nicht.

«Ungehörige» Änderung der Regeln während Verfahren

Mitten in diesem Verfahren greift allerdings der Bundesrat ein. Im Januar entschied der Bund, die Regeln für Strahlenschutz und Erdbebensicherheit anzupassen. Die Änderungen hätten einen direkten Einfluss auf das laufende Verfahren, sie würden der Klage der Umweltverbände quasi den Wind aus den Segeln nehmen.

Bis am Dienstag lief die dreimonatige Vernehmlassung zu den neuen Sicherheitsregeln und der Bund muss sich zum Teil harsche Kritik anhören. Es sei «ungehörig» während eines laufenden Rechtsstreites die Gesetze anzupassen kritisiert zum Beispiel die GLP.

Von einer Missachtung der Gewaltenteilung sprechen die Grünen und werfen dem Bundesrat und der Atomaufsicht Ensi vor «das marode Uralt-AKW Beznau» mit einer massgeschneiderten neuen Verordnung zu schützen, noch bevor ein Gericht sein Urteil fällen kann.

Begründung für Zeitpunkt der Revision gefordert

Begrüsst wird die Änderung der Verordnung von Swissnuclear, dem Branchenverband der Kernkraftwerk-Betreiber. Die Änderung erhöhe die «Rechtssicherheit», begründet der Verband. Die Präzisierungen bildeten einzig die bewährte Praxis auch in der Verordnung ab.

Ebenfalls hinter die Änderung stellt sich die FDP. Allerdings fordert der Freisinn vom Bundesrat klare Angaben dazu, weshalb die Änderung gerade jetzt, im laufenden Rechtsstreit, durchgeführt werden muss.

Der Aargau, als Standort-Kanton des AKW Beznau, verweist auf die Kompetenz des Bundes bei den Regeln für die Atomenergie. Man vertraue und stütze sich auf die Beurteilungen der Atomaufsicht Ensi, heisst es in der Stellungnahme aus Aarau.

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