Zum Inhalt springen

Sieg vor Bundesgericht Luzerner Hanfladenbesitzer wehrt sich gegen unrechtmässige Steuer

Hanfblüten mit tiefem THC-Gehalt unterstehen nicht der Tabaksteuer. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Seit ein paar Jahren darf in der Schweiz Hanf mit tiefem THC-Gehalt – der also keine berauschende Wirkung hat – legal angebaut, verkauft und konsumiert werden. Dieser CBD-Hanf wurde von der Zollverwaltung der Tabaksteuer unterstellt und mit 25 Prozent Steuern belegt. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht kürzlich entschied. Dafür fehle die gesetzliche Grundlage, urteilte das oberste Gericht im Land. Die Steuer von 25 Prozent fällt damit weg.

Dieser Entscheid ist auch ein Sieg für den Luzerner Hanfladenbesitzer Felix Kreit. Zusammen mit zwei weiteren Schweizer Firmen hatte er gegen die Steuerbelastung geklagt. «Uns geht es nicht darum, keine Steuern abzuliefern», sagt Felix Kreit.

Wir wollen eine klare Gesetzgebung für Cannabisprodukte.
Autor: Felix Kreit

Der Luzerner Unternehmer gehört zu den aktiven Köpfen der IG Hanf, der nationalen Interessengemeinschaft, die sich für den Rohstoff Hanf stark macht. Sein halbes Leben schon verkauft der Mittvierziger Hanfprodukte – und geriet dabei auch schon mit dem Gesetz in Konflikt.

«Aktion Greenfire»

Als die Luzerner Polizei vor rund 15 Jahren in einer grossen Aktion gegen Hanfläden in der Region vorging, geriet auch Felix Kreit ins Visier der Justiz: «Dass das Bundesgericht mir nun Recht gibt und mein eigenes Produkt im Urteil namentlich erwähnt wird, ist eine persönliche Genugtuung.»

Felix Kreit und seine siegreichen Beschwerdeführer erhalten nun das Geld für den von ihnen beklagten Zeitraum zurückerstattet. «Das sind gute Nachrichten für die Konsumentinnen und Konsumenten», sagt Kreit, «die Produkte werden damit billiger.»

Meistgelesene Artikel