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Skandal um Implantate Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Berner Chirurgen

Der Arzt soll angeblich unausgereifte Bandscheibenimplantate bei sieben Patientinnen und Patienten eingesetzt haben.

Die Untersuchung gegen den Chirurgen und gegen unbekannte Täterschaft dreht sich um schwere Körperverletzung, eventuell Vergehen gegen das Heilmittelgesetz. Christof Scheurer, Sprecher der Berner Staatsanwaltschaft, bestätigte am Dienstag einen Bericht des Onlineportals Medinside.

Genügend Hinweise

«Die Verdachtsmomente aufgrund der Medienberichterstattung haben nach Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht ergeben», erklärte Scheurer.

Die Vorermittlungen hatte die Berner Justiz Ende 2018 aufgenommen. Sie reagierte damit auf Berichte eines internationalen Journalistenteams.

Teils schwere Komplikationen bei Patienten

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Die Journalisten hatten über ein Bandscheibenimplantat berichtet, das Patienten eingesetzt worden sei, obwohl Forschungsberichte negativ ausgefallen seien. Bei verschiedenen Patienten seien später teils schwere Komplikationen aufgetreten.

Die Prothese vertrieb die inzwischen nicht mehr existierende britische Firma Ranier. Bei der Entwicklung und Markteinführung des Produkts gehörte auch ein Professor des Berner Salemspitals dem wissenschaftlichen Beraterstab von Ranier an.

Das Produkt kam 2010 auf den Markt. 2014 kamen Mitarbeitende von Ranier zum Schluss, dass rund zwei Drittel der implantierten Scheiben zu Problemen geführt hätten. Das Implantat wurde vom Markt genommen. Ranier ging Konkurs.

Der Berner Chirurg hatte im Dezember im Schweizer Fernsehen SRF erklärt, er habe die Prothese seinerzeit am Salemspital sieben Patienten eingesetzt. Während der Nachkontrollen sei ihm nie etwas aufgefallen, das nicht sein sollte. In den anderswo aufgedeckten Fällen sei das Produkt wohl nicht sachgerecht eingesetzt worden.

Arzt will sich nicht aus Verantwortung stehlen

Zu seiner Rolle bei der Entwicklung des Implantats sagte er: «Wenn man es lediglich rechtlich betrachtet, glaube ich, dass ich meine Pflicht erfüllt habe. Ich habe das gemacht, was ich damals machen konnte, und ich kann jederzeit dazu stehen. Ich glaube nicht, dass ich mich aus der Verantwortung ziehen will oder kann.»

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