- Ein 58-jähriger Mann soll 2015 bei einem Firmenanlass der Jura Elektroapparate AG in Niederbuchsiten gewerbsmässig Personen-, Begleitschutz- und Sicherheitsdienstleistungen ausgeführt haben.
- Für diese Dienstleistungen habe er aber nicht über die nötigen Bewilligungen verfügt, befand die Staatsanwaltschaft und büsste den Mann nach einer Anzeige per Strafbefehl.
- Der Mann akzeptierte diesen Strafbefehl aber nicht und zog den Fall vors Amtsgericht – verständlicherweise, wie sich nun zeigt.
- Das Gericht spricht den Mann am Montag vollumfänglich frei. Er war am Anlass gar nicht anwesend.
In diesem skurrilen Rechtsstreit geht es um das Solothurner Polizeigesetz, um eine Securityfirma – und um Roger Federer. Im Oktober 2015 wurde in Niederbuchsiten beim Kaffeemaschinen-Hersteller Jura ein «Walk of Fame» für Roger Federer eröffnet. Der Schweizer Tennis-Star ist seit Jahren Werbeträger der Solothurner Firma.
Während des Anlasses sorgt eine Securityfirma für die Sicherheit von Gästen und Publikum. Diese Firma wird allerdings kurz nach dem Anlass angezeigt, sie verfüge nicht über die nötige Bewilligung für Security-Dienstleistungen im Kanton Solothurn.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft nahm die Anzeige auf und büsste kurzerhand einen Angestellten der betreffenden Firma. Gemäss Strafbefehl sollte der 58-Jährige eine Busse von 200 Franken und Verfahrenskosten von 150 Franken zahlen. Das wollte der Mann nicht akzeptieren – mit gutem Grund, wie sich nun zeigt.
Das Amtsgericht Thal-Gäu in Balsthal sprach den Mann am Montag nämlich vollumfänglich frei und dafür bedarf es nicht einmal einer komplizierten Begründung: Der Mann war schlicht und einfach nicht anwesend am betreffenden Anlass.
Und selbst wenn er da gewesen wäre: Bei einem einmaligen Anlass ist die im Gesetz festgeschriebene Gewerbsmässigkeit, für welche es beim Personenschutz eine Bewilligung braucht, ohnehin nicht gegeben. So begründete der Richter den Freispruch.
Obwohl es bei diesem skurril anmutenden Fall nur um eine Busse von 200 Franken ging, zog sich das Verfahren knapp drei Jahre hin und füllte 300 Seiten Aktenmaterial. Die Anwaltskosten des Beschuldigten sowie die gesamten Verfahrenskosten muss nun der Kanton Solothurn bezahlen.