Regirung, Ferwaltung, Bolitiker... Schreibfehler sind doof. Noch dööfer ist es, wenn Schreibfehler in Gesetzestexten vorkommen. Denn: Wer darf sie korrigieren?
Eigentlich darf nur das Parlament Gesetze machen. Die Solothurner Regierung schlägt nun allerdings vor: Die Staatskanzlei soll in Zukunft «formale Fehler formlos bereinigen». Es gehe um Grammatik-, Rechtschreib- und Darstellungsfehler und terminologische Unstimmigkeiten. Diese Regel will die Regierung ins neue Publikationsgesetz schreiben.
SP und FDP warnen
Der SP passt das nicht. Die Befugnis der Staatskanzlei gehe «deutlich zu weit», schreibt die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort. Die Befugnis solle sich auf Tipp- und Rechtschreibfehler beschränken. Eine Abänderung von Wörtern oder Formulierungen sei auszuschliessen.
Die FDP erhebt ebenfalls den Mahnfinger. Wenn nicht der Gesetzgeber, sondern die Verwaltung Fehler in Gesetzestexten korrigiere, könne das «im Einzelfall problematisch sein». Anders als die SP, welche von der Regierung eine Änderung verlangt, vertraut die FDP allerdings darauf, dass es die Solothurner Verwaltung dann schon richtig macht.
Tippfehler bei CVP und Grünen
SVP, CVP und Grüne sind mit dem Vorschlag der Regierung für ein neues Publikationsgesetz einverstanden. CVP und Grüne kommen allerdings – Ironie der Geschichte – in ihren Antworten nicht ohne Schreibfehler aus.
Die Grünen finden gut, dass die Regierung künftig bei Publikationen mehr auf das Internet setzt und weniger auf den Drucker. Damit liessen sich 274'000 Blatt Papier sparen, loben die Grünen in ihrer Medienmitteilung. Korrekt wäre allerdings: 374'000 Blatt Papier. So hat es die Regierung ausgerechnet.
Und die CVP kommt in ihrer Stellungnahme mit einem einzigen Satz aus: «Die CVP Kanton Solothurn ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden und haben keine weiteren Bemerkungen zum Gesetz über die amtlichen Publikationsorgane». Ist und haben? Der Staatskanzlei wäre ein solcher Fehler wohl nicht passiert...