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Solothurner Amtsgerichte Mehr Personal, aber keine Volkswahl mehr?

  • Der Pendenzenberg der Solothurner Amtsgerichte ist hoch. Personell sind diese Gerichte im kantonalen Vergleich eher unterdotiert.
  • Die fünf Richterämter im Kanton Solothurn sollen reformiert und entlastet werden. Dies schlägt die Gerichtsverwaltungskommission (GVK) vor.
  • Die Kommission stützt sich auf eine externe Organisationsanalyse.
  • So sollen Verfahrensabläufe optimiert und das Wahlsystem für die Richter flexibilisiert werden.

Neu sollen Teilzeitpensen und amteiübergreifende Richterstellen geschaffen werden können. Die Volkswahl der Amtsgerichtspräsidentinnen und -Präsidenten soll abgeschafft werden und das Parlament soll insgesamt sechs zusätzliche Vollzeitstellen bewilligen, so lauten die in Solothurn präsentierten Vorschläge der GVK. Zudem prüfe man auch, wie man sonst noch Zeit einsparen könnte, so Hans-Ulrich Zürcher, der die Analyse geleitet hat.

Es gibt auch Möglichkeiten technischer Natur. Spracherkennungssysteme, zum Beispiel.
Autor: Hans-Ulrich Zürcher Leiter der Analyse

Die erstinstanzlichen Solothurner Gerichte sind gemäss GVK im Vergleich mit anderen Kantonen personell unterdurchschnittlich dotiert. Die Amteirichter teilen sich derzeit 13 Vollzeitstellen.

Komplexere Fälle, mehr Pendenzen

Die Pendenzen seien angewachsen. Die Situation wirke sich zunehmend belastend aus. Die Zahl der neu eingehenden Fälle gehe zwar seit dem Jahr 2010 zurück. Aber die Komplexität der Fälle nehme zu. Auch die Anforderungen an die Verfahrensführung und die Urteilsbegründung hätten aus Sicht der Richterämter spürbar zugenommen, heisst es in der externen Analyse.

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