- Gemeinnützige Unternehmen und Firmen mit öffentlichem Zweck müssen im Kanton Solothurn keine Steuern bezahlen. Zwei Vorstösse aus dem Kantonsparlament wollen dies ändern.
- Sie zielen auf Firmen wie die stadtsolothurner Regio Energie oder die Genossenschaft Vebo ab.
- Auch der Regierungsrat befürwortet, dass rechtlich verselbstständigte Firmen wie etwa Stadtwerke Steuern entrichten müssen.
- Bei gemeinnützigen Unternehmen sieht er mit Verweis auf Bundesrecht allerdings keine Möglichkeit.
Rund 500 Einträge finden sich im aktuellen Verzeichnis der steuerbefreiten Organisationen im Kanton Solothurn. Aufgeführt sind Altersheime und Museumsvereine, aber auch grössere Firmen wie die Solothurner Regio Energie oder die Genossenschaft Vebo mit Sitz in Oensingen und Niederlassungen im ganzen Kanton. Stossend finden die Kritiker im Kantonsparlament, dass etwa die beiden letztgenannten Unternehmungen trotz Millionengewinnen keine Steuern bezahlen müsse.
Verlangt wird nun die «Abschaffung von Steuerprivilegierungen, die ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen» und «Steuerehrlichkeit von Staatsbetrieben». Ähnlich wie der kantonale Gewerbeverband kritisieren die Politikerinnen und Politiker etwa die Vebo.
Die Genossenschaft, welche Menschen mit Behinderungen betreut oder Personen mit gesundheitlichen Problemen integriert, sei in letzter Zeit stark gewachsen und eine Konkurrenz für das Gewerbe. Zur Vebo gehören unter anderem Restaurants und Catering, eine Druckerei, eine Gartenbauabteilung oder industrielle Werkstätten mit CNC-Maschinen.
«Ja, aber» von der Regierung
Der Solothurner Regierungsrat unterstützt die Kritiker insofern, als er rechtlich verselbstständigte Firmen von Gemeinden und Kanton nicht mehr von den Steuern befreien will. Das sei bereits mit der Unternehmenssteuerreform geplant gewesen, so die Regierung. Auf Antrag der kantonsrätlichen Finanzkommission wurde dieser Teil sei aber aus der Vorlage gestrichen.
Anders sieht es der Regierungsrat allerdings, wenn es um gemeinnützige Organisationen geht, wie die Vebo eine ist. Diese seien durch zwingendes Bundesrecht von der Steuer befreit. Der Auftrag aus dem Kantonsrat sei in diesem Bereich nicht umsetzbar.
Die Kritiker werden sich mit diesen Aussagen wohl nicht zufrieden geben. Zielen sie doch mit ihren Vorstössen explizit auch auf Unternehmen wie die Vebo ab, welcher sie «massive Wettbewerbsverzerrung» vorwerfen.