- Der Kanton Solothurn zahlt neu an die Transportkosten aller Schüler während der obligatorischen Schulzeit, wenn sie einen weiten Schulweg haben.
- Bisher übernahm der Kanton nur die Kosten für Kindergärtner und Volksschüler, nicht aber für Erst-Gymnasiasten.
- Im Kanton Solothurn gehört die erste Klasse des Gymnasiums aber auch noch zur obligatorischen Schulzeit.
- Dem Kanton entstehen dadurch Kosten von 170'000 Franken.
Betroffen seien rund 100 Schülerinnen und Schüler, sagte der Sprecher der Umweltkommission im Kantonsrat. Jede betroffene Familie würde um 700 Franken entlastet.
Die bestehende Regelung sei ungerecht, hiess es im Kantonsrat. Dies, da wegen des speziellen Solothurner Schulsystems auch bereits das erste Jahr des Gymnasiums zur obligatorischen Schulzeit zählt. Trotzdem wurden die Transportkosten dort nicht vom Kanton bezahlt.
Weiter oder beschwerlicher Schulweg
Die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr wurde oppositionslos mit 92 zu 0 Stimmen verabschiedet. Die Regelung tritt auf das Schuljahr 2020/21 in Kraft und zählt nun also für alle Schülerinnen und Schüler während der obligatorischen Schulzeit.
Bisher übernahm der Kanton die Kosten für Schultransporte im Rahmen der Volksschule und des Kindergartens, sofern der Schulweg «weit oder beschwerlich» ist, wie es im Gesetz heisst. Die Gesetzesänderung geht auf einen Vorstoss von CVP-Kantonsrätin Marie-Therese Widmer zurück, der vor mehr als einem Jahr überwiesen wurde. Sie selbst kennt die Situation, wohnt sie doch in der Exklave Steinhof weit weg von der nächsten Kantonsschule in Solothurn.