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Solothurner Kinderschänder «Das Interesse ist so gross, dass wir aktiv werden müssen»

Vor einer Woche wurde in Olten ein Mann verhaftet. Gegen ihn läuft nun ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit einem Kind. Es ist der gleiche Mann, der wegen ähnlicher Fälle schon vorbestraft ist. 2006 vergewaltigte er in Starrkirch ein achtjähriges Mädchen. Er wurde wegen Vergewaltigung verurteilt und musste in einer geschlossenen Anstalt eine Therapie machen. Doch 2016 wurde er entlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte urspünglich eine Verwahrung gefordert. Doch das war wegen juristischer Hürden nicht möglich. Nach der Entlassung war der Mann in einem «ambulanten Setting»; er wurde von den Behörden überwacht. Trotzdem ist er jetzt möglicherweise rückfällig geworden.

Puk oder nicht?

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Die «SonntagsZeitung» (SoZ, Ausgabe 2. Dez.) schreibt, die SVP des Kantons Solothurn fordere die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (Puk) im Fall William W. Und die Justizkommission werde an ihrer Sitzung vom 6. Dezember über eine Puk diskutieren. Beat Wildi, Präsident der Kommission, dementiert den Artikel. Und Christian Imark, Präsident der SVP des Kantons Solothurn, betont, seine Partei habe nicht eine Puk gefordert, sondern einfach eine Untersuchung der Vorgänge durch die «parlamentarische Aufsicht». Auch er zeigt sich erstaunt über den Artikel in der SoZ.

SRF: Beat Wildi, Präsident der Justizkommission im Kantonsrat, ist dieser Fall auch ein Thema für Ihre Kommission?

Beat Wildi: Die Kommission hat am 6. Dezember eine Sitzung. Eigentlich war dieser Termin abgesagt mangels Geschäften. Doch jetzt haben wir ihn wieder angesetzt wegens des Falles William W.

Laden Sie an dieser Sitzung Personen vor, die Ihnen Red und Antwort stehen müssen?

Wir haben den Oberstaatsanwalt und den Justizdirektor eingeladen. Wir werden sie zu diesem Fall befragen.

Und was ist die wichtigste Frage, die Sie stellen werden?

Die Justizkommission will sich ins Bild setzen lassen aus erster Hand, was in diesem Fall passiert ist. Das wird bis ins Jahr 2014 zurückgehen. Wir wollen wissen, wie die Abläufe waren.

Die Justizkommission ist ein politisches Gremium. Es gibt hierzulande eine Gewaltentrennung, Justiz und Politik sind unabhängig voneinander. Ist es da nicht heikel, wenn sich die Justizkommission in diesen Fall einschaltet?

Wir respektieren natürlich die Gewaltentrennung. Aber in diesem Fall ist das Interesse der Öffentlichkeit so gross, dass die Justizkommission hier eigentlich fast verpflichtet ist, tätig zu werden, denn sie hat die Aufsichtspflicht. Die Leute haben ein Anrecht zu wissen, was in diesem Fall korrekt lief und was schief gelaufen ist.

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