- Die Solothurner Regierung will eine externe Analyse zu den Oberämtern anfertigen lassen.
- Dies als Antwort auf regelmässig wiederkehrende Forderungen nach einer Abschaffung dieser Amtsstellen.
- Auf Basis dieser Analyse soll es Empfehlungen geben, wie und ob die Oberämter weitergeführt werden.
- Im Kanton Solothurn gibt es vier Oberämter (in Balsthal, Breitenbach, Olten, Solothurn). Bis 2001 wurden die Vorsteher der Oberämter, die Oberamtmänner, vom Volk gewählt.
Die Zeiten hätten sich geändert, findet SVP-Kantonsrat Rolf Sommer: «Die vier Oberämter werden in ihrer öffentlichen Bedeutung nicht mehr so wahrgenommen wie früher». In einem Vorstoss verlangt Sommer deshalb die Aufhebung der Solothurner Oberämter.
Einige Aufgaben, welche früher noch beim Oberamt angesiedelt waren, wurden bereits an andere Amtsstellen übertragen. Bei anderen Aufgaben kann sich Sommer dies ebenfalls vorstellen: Schlichten zwischen Mietern und Vermietern könne zum Beispiel der Friedensrichter, Gerichtsurteile vollziehen könne die Polizei und Wahlen und Abstimmungen beaufsichtigen soll die Staatskanzlei, findet Sommer.
Externe Analyse soll helfen
Der Regierungsrat stellt dem Kantonsrat den Antrag, dem Vorstoss zuzustimmen. In seiner Stellungnahme weist die Solothurner Kantonsregierung darauf hin, dass sie selbst im Rahmen das Massnahmenplans 14 einen Katalog mit Sparmassnahmen vorgeschlagen hatte. Zu den Sparmassnahmen gehörte damals auch die Aufhebung der Oberämter. Der Regierungsrat habe diesen Plan aber wieder verworfen, «weil keine politische Akzeptanz bestand».
Jetzt liegt der Ball beim Kantonsrat. Er kann darüber entscheiden, ob eine externe Analyse zu den Oberämtern durchgeführt werden soll oder nicht.