Vorgeschichte: Die Solothurner Regierung entschied 2018, wer wie viel bezahlt, wenn die Spitex zu jemandem nach Hause fährt. Die Kosten sollen der Patient und die Gemeinde je zur Hälfte tragen. Laut einem Gerichtsurteil ist dies jedoch illegal. Die Wegkosten seien schliesslich ein Teil der Pflege, so die Richter.
Konsequenzen: Das Gerichtsurteil freut natürlich die Privatpersonen, da sie weniger für die Spitex bezahlen müssen. Für die Gemeinden bedeutet es jedoch Mehrkosten. Wie hoch diese genau ausfallen werden, ist bis dato unbekannt. Nun liegt aber zumindest eine erste Zahl vor.
Mehrkosten: 220'000 Franken zahlten die Gemeinden den Patientinnen und Patienten zurück, die von Spitex-Organisationen ohne Grundversorgungsauftrag oder freiberuflichen Pflegefachleuten betreut werden. Dies heisst es vonseiten des Solothurner Amtes für soziale Sicherheit. Die Abrechnungen der Spitex-Organisationen mit Grundversorgungsauftrag laufen hingegen über die Gemeinden und da gibt es noch keine Zusammenstellung, weder beim Kanton noch beim Einwohnergemeindeverband. Alles in allem geht es aber sicherlich um mehrere 100'000 Franken.
Auswirkungen: Es lässt sich nicht sagen, wie fest die zusätzlichen Kosten die Solothurner Gemeinden wirklich belasten. In jeder Gemeinde ist die Situation nämlich anders, je nachdem wie viele Spitex-Fälle sie hat. Einige müssen allerdings sicher ein paar zehntausend Franken zusätzlich für die Spitex aufwenden. Ausserdem gibt es Gemeinden, die die Wegkosten bereits vor dem Urteil freiwillig übernommen haben.