- Das Versicherungsgericht hatte entschieden, dass Spitexpatientinnen und - patienten im Kanton Solothurn die Wegkosten nicht bezahlen müssen.
- Nun ist klar: Die fälschlicherweise bezahlten Kosten erhalten die Patienten nun fürs Jahr 2019 zurück.
- Das empfehlen die Einwohnergemeinden und Kanton. Sie haben sich auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt, teilen sie mit.
- Für die fälschlicherweise bezahlten Wegkosten vor 2019 müssen allerdings die Patienten selbst aktiv werden.
Man habe schlicht keinen Überblick, wer von 2016 bis 2018 in welcher Gemeinde wie viel zu viel bezahlt habe, sagt Claudia Hänzi, Leiterin des Amtes für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn (ASO). «Es wäre schlicht nicht verhältnismässig wenn Kanton und Gemeinden nun eine flächendeckende Apparatur hochfahren würden, um jeden einzelnen Patienten ausfindig zu machen, der noch Geld zu Gute habe», so Hänzi. «Es ist viel einfacher, wenn sich die Betroffenen selbst melden.»
2016-2018: Ohne Formular kein Geld
Die Betroffenen müssen nun ein Gesuch stellen. Am 15. Dezember 2019 werden Empfehlungen, ein Merkblatt und ein Gesuchsformular auf der Homepage des ASO aufgeschaltet. Das Gesuchsformular muss in der Gemeinde eingereicht werden. Sie entscheidet auch darüber, heisst es in der Medienmitteilung des Kantons und des Verbands der Einwohnergemeinden.
Wie viel Geld die Gemeinden nun insgesamt zurückerstatten müssen sei nicht bekannt, sagte Thomas Blum, Geschäftsführer des Verbands der Solothurner Einwohnergemeinden. Da es aber erst seit diesem Jahr in allen Gemeinden Praxis sei, die Wegkosten zu verrechnen, sind die Gemeinden ganz unterschiedlich betroffen.