- Wer im Kanton Solothurn als Lehrerin oder Lehrer arbeiten will, braucht eine Bewilligung.
- Der Kanton will diese Bewilligungspflicht nun auf das gesamte pädagogische Personal ausweiten, also z.B. auch auf Logopädinnen.
- Sogar Senioren sollen künftig einen Strafregisterauszug vorlegen müssen, wenn sie regelmässig im Kindergarten aushelfen.
Logopädinnen oder Psychomotorik-Therapeuten arbeiten ebenso mit Kindern im Schulzimmer zusammen wie die Lehrer. Anders als die Lehrer benötigen sie dafür im Kanton Solothurn aber bislang keine Bewilligung. Volksschulamt-Chef Andreas Walter findet das nicht richtig. Die Bewilligungspflicht soll deshalb nun verschärft werden.
Das trifft auch Senioren, die regelmässig ehrenamtlich in Schulzimmern oder Kindergärten aushelfen. Auch sie sollen künftig einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Es gehe darum, Schülerinnen und Schüler noch besser zu schützen – auch wenn es keine absolute Sicherheit gebe, sagte Bildungsdirektor Remo Ankli am Freitag vor den Medien in Solothurn.
Frühlingsputz im Volksschulgesetz
Ankli stellte eine komplette Überarbeitung des Volksschulgesetzes vor. Nicht nur die Bewilligungspflicht für pädagogisches Personal soll geändert werden. Auch alle anderen Paragrafen des 50-jährigen Volksschulgesetzes sollen umgeschrieben werden.
Im Wesentlichen bleibe das Volksschulgesetz, wie es ist, betonten Bildungsdirektor Ankli und Volksschulamt-Chef Walter. Es werde einfach herausgeputzt, übersichtlicher gestaltet, verständlicher geschrieben.
Digitalisierung an Schulen vorantreiben
Daneben werden aber auch Gesetzeslücken geschlossen. Beispielsweise war bislang nicht explizit geregelt, unter welchen Bedingungen der Kanton Privatunterricht zu Hause (Homeschooling) bewilligen darf. Es gab zwar eine langjährige Praxis, aber diese war im Gesetz nicht verankert.
Und das Volksschulgesetz soll neu auch die Digitalisierung im Bildungsbereich regeln und vorantreiben. Unter anderem sollen alle Schüler künftig eine sogenannte Bildungs-ID erhalten. Diese vereinfacht die Nutzung von Lizenzen für elektronische Lehrmittel. Das Gesetz regelt den entsprechenden Datenaustausch.
Das komplett überarbeitete Volksschulgesetz geht nun in die Vernehmlassung. Bis Ende Jahr können Parteien und Organisationen ihre Meinung dazu abgeben. In Kraft treten soll es am 1. August 2021.