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Solothurner Wahlen 2017 Der Fall Niedergösgen hat ein Nachspiel

«Demokratiepolitisch unbefriedigend»: Die Regierung will wegen Niedergösgen das Wahlgesetz ändern.

Ein Vorstoss aus den Reihen der SP spricht von einem «Sündenfall». In ihrer Antwort wählt die Regierung nun ebenfalls deutliche Worte: Der Fall sei «in der Tat demokratiepolitisch unbefriedigend, aus juristischer Sicht problematisch und zeigt einen Mangel der geltenden Wahlgesetzgebung, der korrigiert werden sollte».

Was ist passiert? Bei den Gemeindewahlen 2017 wurde der amtierende Gemeindepräsident von Niedergösgen im ersten Wahlgang nicht gewählt. Weil er als einziger zum zweiten Wahlgang antreten durfte, fand dann aber gar kein zweiter Wahlgang statt, sondern der nicht gewählte Gemeindepräsident wurde in stiller Wahl im Amt bestätigt.

Die Regierung will das Gesetz nun so anpassen, dass für einen zweiten Wahlgang neue Kandidaten zugelassen werden, sofern beim ersten Wahlgang nicht mehr Kandidaten teilgenommen haben, als Stellen zu besetzen sind. Ein Fall Niedergösgen könnte damit verhindert werden.

Der Fall Gänsbrunnen

Auch im kleinen Gänsbrunnen ist 2017 etwas Ungewöhnliches passiert. Dort wurde der Gemeindepräsident in stiller Wahl gewählt, obwohl er zuvor die Wahl in den Gemeinderat verpasst hatte.

Ein Vorstoss aus den Reihen der CVP will auch solche Fälle künftig verhindern. Und ein weiterer Vorstoss aus den Reihen der FDP will stille Wahlen für Gemeindepräsidenten sogar grundsätzlich verbieten. Für beides hat die Regierung allerdings kein Gehör.

Stille Wahlen verbieten?

Stille Wahlen hätten auch Vorteile, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf die Vorstösse. Stille Wahlen seien ökonomisch, bürger-freundlich und einfach. Gerade in kleinen Gemeinden könnten stille Wahlen dazu führen, dass jemand eher zu einer Kandidatur bereit sei. Es gehe um die Handlungsfähigkeit einer Gemeinde.

Zudem sollten grundsätzlich die Gemeinden selber entscheiden, wie sie ihre Wahlen durchführen wollen. «Aufgrund eines Einzelfalles nun die Gemeindeautonomie einzuschränken und im ersten Wahlgang stille Wahlen von Gemeindepräsidien zu verunmöglichen, ist aus unserer Sicht falsch und gilt es zu vermeiden», schreibt die Regierung. «Das bewährte System, welches jeder Gemeinde eine ihren Bedürfnissen entsprechende Regelung erlaubt, soll beibehalten werden».

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