Was 2017 bei den Wahlen im Kanton Solothurn passiert ist, soll sich nicht wiederholen. Das fordern gleich drei Vorstösse, die im Kantonsparlament neu eingereicht worden sind. Sie verlangen mehr Demokratie bei der Wahl von Gemeindepräsidenten.
Der Fall Niedergösgen
«Verhinderung von staatspolitischen und demokratischen Sündenfällen» ist der Auftrag aus den Reihen der SP überschrieben. Er verlangt, dass ein Gemeindepräsident, der im ersten Wahlgang nicht wiedergewählt wird, nicht mittels stiller Wahl trotzdem bestätigt werden kann.
Genau das ist im Mai in Niedergösgen geschehen. Im ersten Wahlgang verpasste Kurt Henzmann die Wiederwahl als Gemeindepräsident. Weil er der einzige Kandidat war, von seiner Partei nicht ausgewechselt wurde und an seiner Kandidatur festhielt, konnte Henzmann ohne weitere Urnenwahl im Amt bleiben.
Gar keine stillen Wahlen mehr ?
Einen Schritt weiter geht ein Auftrag aus den Reihen der FDP. Dieser verlangt, dass es gar keine stillen Wahlen mehr geben darf für das Amt des Gemeindepräsidenten. Heute verzichten im Kanton Solothurn etliche Gemeinden auf eine Urnenwahl, wenn es nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten gibt.
Stille Wahlen seien zwar gut gemeint, um bürokratischen Aufwand zu verhindern und Kosten zu sparen, «aber leider gar nicht demokratisch zu Ende gedacht», heisst es im freisinnigen Vorstoss. Die Legitimation für das höchste Amt auf kommunaler Stufe ohne das Urteil des Volks zu erlangen, sei nicht befriedigend.
Der Fall Gänsbrunnen
Auch die CVP will eine Korrektur bei den Solothurner Gemeindepräsidenten-Wahlen. Ihr Vorstoss verlangt, dass ein Gemeindepräsident nur dann in stiller Wahl eingesetzt werden darf, wenn er zuvor als Gemeinderat gewählt worden ist.
Auch das ist kürzlich vorgekommen: In Gänsbrunnen kam der neue Gemeindepräsident ohne Urnenwahl ins Amt, obwohl er zuvor die Wahl als Gemeinderat verpasst hatte.