Seit fünf Jahren kämpft Christian Mathis alias «Hitsch» gegen die Sonderjagd und für eine Initiative, welche diese umstrittene Jagd im Spätherbst abschaffen will. Regierung und Parlament hatten die Initiative für ungültig erklärt. Daraufhin riefen die Sonderjagdgegner das Bundesgericht an. Dieses entschied, dass die Initiative übergeordnetem Recht entspreche. Sprich: dass das Volk abstimmen darf.
Es hätte anders kommen können
Der Gang an die oberste Instanz hätte aber verhindert werden können, glaubt Christian Mathis. Schuld sei Mario Cavigelli. Dieser habe dem Parlament bei der entscheidenden Debatte Fakten vorenthalten. Die Politiker hätten damals nichts gewusst, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zum Schluss gekommen sei, dass die Initiative nicht gegen übergeordnetes Recht verstosse. «Hätten sie es gewusst, hätten sie vielleicht anders entschieden, und wir hätten nicht bis vors Bundesgericht ziehen müssen», sagt Christan Mathis.
Kanton muss und will nicht zahlen
Der Gang vors Bundesgericht hat ihn 113’318 Franken und 25 Rappen gekostet. Das berichtet «Die Zeit» . Und dieses Geld will der Sonderjagdgegner beim Kanton zurückholen. Er hat ihm bereits vor einem Jahr eine Rechnung über diesen Betrag geschickt. Doch der Kanton zahlte nicht, auch nicht nachdem er mehrere Mahnungen nachgeschoben hatte. Nun hat Christian Mathis den Kanton betrieben.
Doch dieser denkt nicht daran etwas zu zahlen. Regierungsrat Mario Cavigelli erklärt gegenüber Radio SRF: «Wir haben den Initianten bereits eine Entschädigung bezahlt, mehr können wir nicht tun, es gibt keine gesetzliche Grundlage». Das Bundesgericht hat dem Kanton eine Zahlung von 3000 Franken auferlegt. Dieses Geld hat der Kanton der Gegenpartei ausbezahlt.
Ein Fall fürs Verwaltungsgericht
Doch Christian Mathis und seine Mitstreiter wollen nicht aufgeben. Mitte Oktober haben sie eine Betreibung gegen den Kanton eingeleitet. Dieser erhebt nun aber Rechtsvorschlag. Das bedeutet, er wird der Zahlung nicht nachkommen. Mathis wiederum kann jetzt vor dem Verwaltungsgericht klagen. Voraussichtlich werden die Richter entscheiden, ob der Kanton die Rechnung über 113’318 Franken und 25 Rappen bezahlen muss oder ob sie in den Papierkorb gehört.