2016 wollte der Kanton Appenzell Ausserrhoden in der Liegenschaft Sonneblick ein Asylzentrum für etwa 120 Personen einrichten. Die Kantone standen unter Druck, neue Unterkünfte für Asylsuchende einzurichten. Gegen die Pläne des Kantons Appenzell Ausserrhoden mit dem Sonneblick in Walzenhausen gab es aber starken Widerstand. Die Baubewilligungskommission der Gemeinde erteilte dem Umnutzungsprojekt keine Baubewilligung.
Daraufhin legte der Kanton Appenzell Ausserrhoden zusammen mit der Stiftung Sonneblick Rekurs ein beim Departement Bau und Volkswirtschaft und dem Ausserrhoder Obergericht. Beide Instanzen gaben dem Kanton recht.
Plätze nötig trotz wenig Zuweisungen
Anwohner zogen den Fall vor Bundesgericht. Dieses hat nun in letzter Instanz die Beschwerde abgelehnt, wie die Ausserrhoder Regierung in einer Mitteilung schreibt.
Der Regierungsrat werde nun die Inbetriebnahme des Sonneblicks vorbereiten. Zwar ist die Zahl der zugewiesenen Asylsuchenden zurückgegangen. Der Kanton brauche aber zusätzliche Plätze, weil Ende Jahr das bisherige Asylzentrum Landegg geschlossen wird.