- In Zukunft sollen die Solothurner Gemeinden nur noch fürs Alter zuständig sein, also die Ergänzungsleistungen für AHV und Pflegekosten übernehmen.
- Der Kanton dagegen würde die Ergänzungsleistungen zur IV und die Platzierung Minderjähriger tragen.
- Dieser Vorschlag von Einwohnergemeindeverband und Regierung kommt bei den meisten Parteien grundsätzlich gut an. Die SVP lehnt die Vorlage ab.
Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung warnen FDP, SP und CVP davor, dass die Kosten für die Gemeinden im Bereich Alter und Pflege künftig schneller und mehr steigen, als die Ausgaben im Bereich, um den sich der Kanton kümmern will. In ihren Vernehmlassungsantworten verlangen sie neben kleineren Anpassungen deshalb ein schnelles Eingreifen des Kantons, falls die Gemeinden finanziell zu stark belastet werden.
Nicht zufrieden mit dem Entwurf ist die SVP. Sie lehnt die Vorlage ab. Die Änderungen brächten keine Verbesserungen für die Steuerzahler, dafür höhere Risiken für die Gemeinden wegen der zunehmenden Alterung der Gesellschaft.
Nun kann die Solothurner Regierung Änderungen an der Vorlage vornehmen. Danach kommt das Geschäft ins Kantonsparlament. In Kraft treten soll die neue Regelung auf 2020.