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Sozialhilfe Baselland Aktive Arbeitssuche soll belohnt werden

Baselbieter Regierung schlägt ein neues Anreizsystem vor. Wer die Arbeitsintegration verschleppt, bekommt weniger Geld.

Im Baselbiet soll die Sozialhilfe neu aufgestellt werden. Demnach sollen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger, die sich für eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt einsetzen, künftig eine höhere finanzielle Unterstützung erhalten als heute. Umgekehrt soll Personen, welche die verlangten Schritte nicht unternehmen, weniger Geld zur Verfügung stehen.

Das geplante neue Anreizsystem der Regierung gilt nur für Personen, bei denen eine Arbeitsmarktintegration «sinnvoll und möglich ist». Ausgeschlossen von der Änderung sind Personen, für welche das Anreizsystem «aufgrund ihrer verletzlichen Situation unzumutbar» wäre. Dies betrifft laut der Regierung mehr als die Hälfte aller sozialhilfebeziehenden Personen im Baselbiet. Für diese Personen soll sich die Höhe der Unterstützung nicht ändern.

Kinderschutz

Neu soll die Höhe der Unterstützung nicht mehr für den gesamten Haushalt, sondern individuell, festgelegt werden. Dies ermöglicht gemäss Aussagen der Regierung eine gezielte Hilfe und verhindert, dass beispielsweise Kinder wegen des Fehlverhaltens ihrer Eltern weniger Unterstützung erhalten. Heute betreffen Sanktionen immer die gesamte Unterstützungseinheit respektive Familie.

15 neue Vollzeitstellen

Mit dem Umbau der Sozialhilfe will die Regierung ein kantonales «Assesmentcenter» mit insgesamt 15 neuen Vollzeitstellen schaffen. Diese übergreifende Koordinations- und Beratungsstelle soll die Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe, der IV, der RAV oder sonstigen involvierten Stellen verbessern. Das «Assesmentcenter» soll zudem Beratungen und Abklärungen für Personen in der Sozialhilfe anbieten. Dadurch sollen die Gemeinden entlastet werden.

Leute werden eingeteilt

Vorgesehen sind gemäss Vorlage fünf Grundpauschalen, in die eine sozialhilfebeziehende Person entsprechend ihrer Situation eingestuft wird. Für die Einstufung massgebend sind allen voran Alter, Integrationsbemühungen, Bezugsdauer, Erwerbstätigkeit und die Erfüllung der auferlegten Pflichten.

Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes soll für den Kanton kostenneutral ausfallen. Allerdings sollen Mittel in der Höhe von 2.5 Millionen Franken für das «Assessmentcenter» zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag wurden bisher für Integrationsmassnahmen verwendet. Die Gesetzesvorlage geht nun in die Vernehmlassung, die bis Ende April 2020 dauert.

8'560 Sozialhilfebezüger im Baselbiet

2018 bezogen im Kanton Basel-Landschaft 8'560 Personen Sozialhilfe, was einer Quote von 3 Prozent entspricht. Der Nettoaufwand belief sich 2018 auf 281 Franken pro Einwohner.

Hintergrund für die Neugestaltung der Sozialhilfe sind insgesamt sechs Vorstösse aus dem Baselbieter Parlament. So hatte der Landrat im April 2019 eine SVP-Motion für einen Systemwechsel bei der Sozialhilfe überwiesen. Kernpunkt jener Forderung ist eine Kürzung des Grundbedarfs um 30 Prozent von 986 auf 690 Franken pro Monat mit der Option, den Betrag über Motivationszulagen wieder erhöhen zu können.

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