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Sozialhilfe im Kanton Bern Noch 5 Franken pro Tag zum Essen

Die Skos kritisiert die geplanten Kürzungen im Kanton Bern scharf, der Regierungsrat relativiert.

Bei 986 Franken pro Monat liegt der Grundbedarf der Sozialhilfe für eine einzelne Person. Kürzungen bei der Sozialhilfe würden gemäss einer Studie des Büros Bass die Existenzsicherung gefährden, gab die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) bekannt.

Wie viel braucht man in der Schweiz zum Leben?

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Eine von der Skos publizierte Studie hat den aktuellen Grundbedarf, der in den SKOS-Richtlinien verankert ist, an der Realität überprüft. Sie hat ermittelt, wieviel ein Einpersonenhaushalt der ärmsten Bevölkerung in der Schweiz für den Skos-Grundbedarf ausgibt, also unter anderem für Essen, Hygiene, Kleidung, Bildung und Mobilität.

Der Durchschnittsbetrag, den ein Einpersonenhaushalt ohne Miete und Krankenkassenkosten ausgibt, liegt bei 1082 Franken. Diese Ausgaben übersteigen den aktuell von der Skos festgelegten Betrag von 986 Franken beträchtlich.

Im Kanton Bern erhält eine Einzelperson bereits heute weniger als den von der Skos festgelegten Betrag, nämlich 977 Franken pro Monat. Und Bern will den Grundbedarf in der Sozialhilfe weiter senken, um acht Prozent. Das würde für eine vierköpfige Familie bedeuten, dass noch fünf Franken pro Tag und Person übrig blieben zum Essen, sagt Therese Frösch, Co-Präsidentin der Skos.

Nach dem Frühstück hat man das ganze Geld schon verbraucht.
Autor: Therese Frösch Co-Präsidentin Skos

Unter den Kürzungen würden insbesondere die mitbetroffenen Kinder leiden. «Sie machen 30 Prozent der Sozialhilfebeziehenden aus.» Eine Reduktion des Grundbedarfs sei ohne Beeinträchtigung der Gesundheit sowie ohne Defizite bei der Integration in die Gesellschaft nicht möglich, schreibt die Skos.

Bern bleibt dabei: «Minus acht Prozent»

Der zuständige Regierungsrat Pierre Alain Schnegg steht hinter den Kürzungen der Sozialhilfe im Kanton Bern. Sie seien «absolut vertretbar». Wem beispielsweise das Geld für ein Abonnement für den öffentlichen Verkehr fehle, der könne situationsbedingt zusätzliche Leistungen beziehen.

Die Kürzungen sind absolut vertretbar.
Autor: Pierre Alain Schnegg Sozialdirektor Kanton Bern

Zudem betont Pierre-Alain Schnegg, dass sich der Kanton Bern an die Richtlinien der Skos für den Grundbedarf halte – «einfach minus acht Prozent».

Die Volksabstimmung über das revidierte Sozialhilfegesetz findet voraussichtlich im Mai statt. Skos Co-Präsidentin Therese Frösch kann sich gut vorstellen, dass das Gesetz bei Annahme ein Fall für das Bundesgericht wird.

Ein Fall fürs Bundesgericht?

«Das Bundesgericht müsste entscheiden, ob man sich weigern will, Leuten in diesem Land, die Unterstützung brauchen, diese in genügendem Mass zukommen zu lassen», sagt Therese Frösch. Denn mit der geplanten Kürzung im Kanton Bern könne sich eine Familie kaum mehr genügend ernähren.

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