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Sozialhilfe Kanton Bern Falsche Zahlen hüben wie drüben

Regierung und Sozialdienste haben bei den Folgekosten des Volksvorschlags zur Sozialhilfe teilweise falsch gerechnet.

Am 19. Mai stimmt der Kanton Bern darüber ab, ob der Grundbedarf in der Sozialhilfe um acht Prozent gekürzt werden soll. So will es die Kantonsregierung und die Mehrheit im Parlament. Links-Grün wehrt sich gegen die Pläne und stellt ihnen einen Volksvorschlag entgegen. Dieser hat zur Absicht bei der Sozialhilfe nicht zu sparen, sondern diese noch auszubauen.

In der Novembersession entbrannte daraufhin ein Streit darüber, wie hoch die Mehrkosten beim Volksvorschlag seien. Aus diesem Grund wurden die Folgekosten des Volksvorschlags extern geprüft. Diesen Prüfbericht zu den finanziellen Auswirkungen der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes und des Volksvorschlages publizierte die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) nun am Freitag.

Volksvorschlag 36 Millionen teurer

Die Prüfer des Volkswirtschaftlichen Beratungsbüros B.S.S. aus Basel kommen zum Schluss, dass der Volksvorschlag zu jährlichen Sozialhilfe-Ausgaben von 289 bis 300 Millionen Franken führt - das sind 17 bis 28 Millionen Franken mehr im Vergleich zum heute geltenden Recht, das Kosten von 272 Millionen Franken pro Jahr verursacht.

Gegenüber der Grossratsvorlage, die Kürzungen beim Grundbedarf vorsieht, kostet der Volksvorschlag laut Schätzungen der externen Experten 36 Millionen Franken mehr pro Jahr. Davon sind 24 Millionen darauf zurückzuführen, dass der Volksvorschlag am Grundbedarf gemäss den geltenden SKOS-Richtlinien festhalten will – inklusive Teuerung.

Die Regierung schätzte die Mehrkosten des Volksvorschlags je nach Variante auf 49 bis 178 Millionen Franken, was von den Urhebern des Volksvorschlags als «Schwarzmalerei» kritisiert worden war.

Nicht alle Älteren ausgesteuert

Laut den externen Prüfern überschätzte die Regierung die Kostenfolgen vor allem bei der Unterstützung von älteren Arbeitslosen. Der Volksvorschlag sieht die Einführung von Ergänzungsleistungen für über 55-jährige Arbeitslose vor. Laut den Experten dürfte dies den Staat pro Jahr rund 12 Millionen Franken kosten. Die verfügbaren Statistiken zeigten, dass ein «substanzieller Anteil» der Betroffenen dieser Altersgruppe wieder eine Stelle antritt. Der Regierungsrat war in der Maximalvariante davon ausgegangen, dass alle über 55-jährigen Arbeitslosen finanziell unterstützt werden müssten.

Aus Sicht der Kommission SAK leistet der Prüfbericht «die verlangte fundierte, kritische Überprüfung der vorhandenen Berechnungen» und stelle damit eine geeignete Grundlage für die Abstimmungsbotschaft dar.

Das Stimmvolk entscheidet am 19. Mai über den Volksvorschlag wie auch über die Revision des Sozialhilfegesetzes, das Kürzungen beim Grundbedarf vorsieht.

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