Ein Kind ist im Heim. Die Eltern wohnen aber in zwei verschiedenen Gemeinden. Welche Gemeinde bezahlt wie viel? Das hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen und komplexen Rechtsfragen geführt. Die Regierung will die bestehenden Kostenregelungen für die Aufenthalte in Kinder- und Jugendheimen beibehalten. Sie schlägt dazu aber «Korrekturen und Ergänzungen» vor.
Auch Frauenhaus ist ein Thema
Und es geht auch um das Frauenhaus, bei dem die Rechtsgrundlagen teilweise bis auf die 1980er-Jahre zurückgehen. Seit damals hat sich einiges geändert und deswegen soll es Anpassungen geben. Nach dem Entwurf der Regierung soll bei der Finanzierung des Frauenhauses die Kostenaufteilung einfacher werden. Unter dem Strich übernehme der Kanton künftig eine grössere finanzielle Last.
Der Gesetzesentwurf wurde nun in die Vernehmlassung gegeben. Sie dauert bis zum 9. Oktober.