Vorgeschichte: Der Grosse Rat nahm eine Interpellation über den Finanzausgleich zum Anlass für eine Diskussion über die unterschiedlich hohe Belastung der Gemeinden durch die Sozialhilfekosten. Umstritten war die Änderung einer Verordnung des Kantons Thurgau - unrühmlich auch «Lex Arbon» genannt -, die es dem Kanton ermöglichte über eine halbe Million Franken an die Sozialhilfekosten der Stadt Arbon zu zahlen, damit diese ein ausgeglichenes Budget präsentieren konnte.
Die Debatte: In der Debatte ging es vor allem um die unterschiedlich hohen Sozialhilfekosten von ländlichen Gemeinden und Zentrumsgemeinden. Im Vergleich ist die Pro-Kopf-Belastung der Sozialhilfekosten zum Beispiel in der Stadt Arbon drei Mal so hoch wie im Thurgauer Durchschnitt. Die Zentrumsgemeinden sollten mit ihren Problemen nicht alleine gelassen werden, forderten mehrere Ratsmitglieder. Die Stadt Arbon könne nichts dafür, dass sie attraktiver sei für Sozialhilfebezüger, weil der Wohnraum günstiger sei und die Anonymität höher. Die Reaktion des SVP-Kantonsrates und Gemeindepräsidenten von Braunau, David Zimmermann, war sehr direkt. Es könne nicht sein, dass eine Gemeinde ihre Hausaufgaben nicht mache und dafür vom Kanton auch noch finanziell belohnt werde. Ländliche Gemeinden wehren sich dagegen, an die Sozialhilfekosten von Zentrumsgemeinden zu zahlen. Das schaffe falsche Anreize, so die Argumentation.
Die Reaktion des Regierungsrates: Der Finanzchef des Kantons Thurgau, Jakob Stark betonte, dass die Situation noch nicht gravierend sei, aber es dürfe so nicht weitergehen. Es gebe Anzeichen dafür, dass der Druck auf die Zentumsgemeinden grösser werden könnte und darum wolle der Regierungsrat eine differenzierte Verbesserung des Zentrumslastenausgleichs prüfen. Jakob Stark kündigete eine Vorlage im April an.